Wenn Mitarbeiter ohne Ausnahmegenehmigung ihr Auto abstellen, erhalten diese nicht automatisch einen Strafzettel. (Symbolfoto) Foto: Petra Beerhalter – stock.adobe.com

Abzocke oder die Ausnahme? Stadt wehrt sich gegen Vorwürfe. (Schwabo plus)

Villingen-Schwenningen - Der persönliche Ärger ist groß, die allgemeine Entrüstung auch. Werden Pflegedienste "abgezockt", wenn sie in der Fußgängerzone hilfsbedürftige Menschen versorgen und ihr Dienstfahrzeug ohne Genehmigung abstellen? Die Stadt wehrt sich gegen solche Vorwürfe. Alles dazu lesen Sie in unserem (Schwabo plus)-Artikel.