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Bürgerwehr meint: Auflagen "nicht erfüllbar". Tiere große Gefahr für Zaungäste?

Villingen-Schwenningen - Sie sind keine Springreiter und doch sollen sie hohe Hürden nehmen: Reiter, die bei Umzügen in Villingen-Schwenningen mitwirken. So sieht sich die Historische Bürgerwehr Villingen mit Auflagen konfrontiert, die sie schlichtweg nicht erfüllen könne. Ist dies das Ende von Pferden bei den Umzügen in VS?

Ein Fasnetumzug in Villingen oder Schwenningen ohne Reiter? Für viele ist das schlichtweg undenkbar und sind Ross und Reiter untrennbar mit der Historie verknüpft. Andere hingegen sehen in der Mitwirkung der stolzen Tiere eine große Gefahr für die Zaungäste. Ein Spagat, in dem sich nicht nur das Ordnungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen, sondern auch die Reitvereine bewegen. "Uns liegt doch die Sicherheit der Zuschauer auch am Herzen", beteuert Karl-Heinz Schwert, der Vorsitzende der Bürgerwehr, zu der auch die berittene Kavallerie gehört. Glücklicherweise habe man in den vergangenen Jahre keine Unfälle bei Umzügen beklagen müssen.

Karl-Heinz Schwert: "Im Augenblick ist das von unserer Seite nicht erfüllbar."

Umso unerfreulicher sind für ihn und seine Vereinskollegen vor diesem Hintergrund die neuesten Forderungen des Ordnungsamts der Stadt Villingen-Schwenningen. Mindestens zehn Auflagen müssten die Reiter nun erfüllen. "Manches machen wir schon, manches kann man ändern und manche gehen schlichtweg nicht", erläutert Schwert. "Im Augenblick ist das von unserer Seite nicht erfüllbar."

Die Gespräche mit dem Ordnungsamt dauern aktuell noch an, so Schwert, "wir sind noch in der Findungsphase". Doch dass es dabei ordentlich zur Sache geht und die Fetzen fliegen, ist schon nach außen gedrungen. Sogar über einen Verzicht auf die Umzugsteilnahme sei seitens der Reiter schon laut nachgedacht worden. "Wir wollen gerne reiten, aber wenn wir es nicht erfüllen können, können wir es nicht erfüllen", stellt Schwert klar. Und ebenso klar ist in seinen Augen, dass die neuerlichen Vorschriften eine Villingen-Schwenninger Besonderheit sind: "In St. Georgen und Donaueschingen haben wir keine!"

Nicht nur der Dauerbrenner in der Fasnetsdebatte, das Führen der Pferde während des Umzugs durch eine Begleitperson, wird wieder heiß diskutiert, auch beispielsweise die Forderung, eines Reitstundennachweises für jeden Reiter. So ein Nachweis für einen Reiter, "der seit 60 Jahren auf Pferden sitzt", sei schlichtweg nicht zu bringen, erläutert Schwert. Und auch die geforderte Gelassenheitsprüfung für jedes Pferd – "wie das vonstatten gehen soll, kann mir auch der Herr Glück nicht sagen", ärgert sich Schwert mit Blick auf den Ordnungsamtsleiter Ralf Glück. "Wenn die Vorschriften so bleiben, sehen wir uns nicht in der Lage zu reiten."

Sicherheitsbedenken werden an die Stadt herangetragen

Die Gegenseite hingegen sieht sich ebenso in der Pflicht: Große Sicherheitsbedenken seien an die Stadtverwaltung herangetragen worden, lässt die dortige Pressestelle verlauten. "Als Stadtverwaltung ist es unsere Pflicht und Aufgabe, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen", stellt man dort klar. Nach Recherche und Vergleichen mit anderen Städten habe man die neuen Sicherheitsstandards zusammengestellt, zu welchen beispielsweise neben den Gelassenheitsprüfungen für die Pferde und einem Nachweis über eine Haftpflichtversicherung auch ein Nachweis darüber gehöre, "dass die Reiter die Fähigkeit besitzen, ein Pferd zu führen".

Diese Auflagen seien beim regelmäßig im November stattfindenden Abstimmungsgespräch zwischen der Zuggesellschaft und der Stadtverwaltung vorgestellt worden, zu dem auch die Bürgerwehr Villingen-Schwenningen eingeladen worden sei, um "genügend Zeit für entsprechende Vorbereitungen und Maßnahmen" zu haben. Ein Zeitkorridor, der in den Augen der Bürgerwehr nur bedingt einen Wert hat, denn manche Auflagen, sagt Schwert, seien schlichtweg unerfüllbar. Halte man an ihnen fest, werden die Reiter an den Umzügen demnach nicht teilnehmen können.