Die Kontrolleure entdeckten schimmlige und verdorbene Lebensmittel. (Symbolfoto) Foto: © didesign – stock.adobe.com

Kisten mit stinkender Flüssigkeit bei Asiate entdeckt. Frittierfett von Italiener zum Verzehr ungeeignet.

Villingen-Schwenningen - Ein asiatisches und ein italienisches Restaurant sind seit Anfang des Jahres in den Fokus von Lebensmittelkontrolleuren geraten. In den Küchen wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt und verdorbene Lebensmittel entdeckt.

Der Blick in die Küche eines Restaurants ist den Gästen meist verwehrt – in manchen Fällen scheint dies wohl auch besser zu sein. Das zeigt die Veröffentlichung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar. Denn Kontrolleure des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung haben hinter die Kulissen geschaut und teils ekelerregende Funde gemacht. Die Ergebnisse der Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, welche "im Interesse der Verbraucher" veröffentlicht werden, lassen einen teils erschaudern.

Anfang des Jahres hatte man ein italienisches Restaurant an der Tennishalle im Villinger Friedengrund kontrolliert und festgestellt, dass der Betrieb an "verschiedenen Stellen stark verunreinigt und verschmutzt war". Genannt werden hierbei unter anderem die Schankanlage, Kunststoffbehälter mit Teigrohlingen, sämtliche Kühlmöbel und selbst die Spülmaschine.

Damit jedoch noch lange nicht genug: Die Kontrolleure entdeckten schimmlige und verdorbene Lebensmittel wie Petersilie, Blattsalat, Oliven und Pilze. Und auch der Blick in die Fritteuse ließ die Mitarbeiter des zuständiges Amtes bei der Kontrolle zusammenzucken. Dort habe man "verdorbenes Frittierfett zum Inverkehrbringen bereitgehalten". Man habe das Fett als Probe in ein Labor geschickt, welches den Verdacht bestätigte: Es wurde als zum Verzehr durch Menschen ungeeignet beurteilt.

Nicht gelernt aus Mängeln

Doch sofort gelernt aus den Mängeln hatten die Verantwortlichen des Restaurants offenbar nicht: Drei Tage nachdem man die Beanstandungen festgestellt hatte, wurde eine Nachkontrolle vorgenommen. Hierbei sei die Küche "teilweise immer noch stark verschmutzt und die Schankanlage noch nicht gereinigt" worden. Erst fünf Stunden später bei der zweiten Nachkontrolle seien alle hygienischen Mängel behoben gewesen.

Und auch im Schwenninger Stadtteil waren die Kontrolleure aktiv – hier hatte man vor rund einem Monat ein asiatisches Restaurant in der Villinger Straße im Visier. Was dort hinter den Kulissen ablief, hatte mit "Gourmet" wenig gemeinsam. Dort, so wird in den öffentlichen Kontroll-Ergebnissen berichtet, seien nicht nur Arbeitsgeräte für die Zubereitung der Gerichte verunreinigt gewesen. Die Lebensmittel wurden teilweise auch falsch gelagert. So sei es im Kühlraum für Fleisch und Meeresfrüchte viel zu warm gewesen, der Lachs für das Sushi habe man ebenfalls in zu warmer Umgebung gelagert.

Kisten mit stinkender Flüssigkeit

Darüber hinaus seien beim Umgang mit dem Geflügelfleisch und den Meeresfrüchten Mängel festgestellt worden. Die gefrorenen Lebensmittel hätte man zum Auftauen nicht ausgepackt, um sie teilweise anschließend wieder einzufrieren, "stellenweise befanden sich die Packungen mit den Lebensmitteln in Kisten mit einer stinkenden Flüssigkeit".

Und auch mit den Hygienevorschriften des Betriebes sahen es die Verantwortliches des Restaurant wohl nicht ganz so eng. Wände, Decke, Küchenmöbel und Spülkorbe seien laut dem Bericht zum Teil "massiv verschmutzt" gewesen, "die Spülbrause war verdreckt durch schleimige, braune, stinkende Rückstände", eine Eismaschine war laut den Kontrolleuren teilweise verschimmelt und ähnlich dreckig wie die Reinigungsutensilien, die gestunken haben sollen. Den Blick in die Toiletten hätten sich die Kontrolleure, die offenbar hart gesotten sein müssen, am liebsten erspart. So heißt es wörtlich: "Die Betriebstoiletten waren verdreckt und haben nach Kloake gestunken, da das Pissoir nicht richtig ablaufen konnte."

Immerhin: eine Woche später seien die hygienischen Mängel beseitigt gewesen.

Info: Behörden müssen informieren

Laut dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des verantwortlichen Unternehmens unter anderem über "alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist, unverzüglich zu informieren". Eine Namensnennung sei demnach zwingend, der Verstoß müsse jedoch hinreichend begründet sein. Mit der Information soll dem Interesse der Verbraucher an einer verlässlichen behördlichen Information über das "Marktumfeld" Rechnung getragen werden.