Kurioserweise plünderte der Einbrecher auch die Küche und entwendete einen Orangensaft, zwei Weizenbiere und einen Laib Brot. Foto: Seeger

Amtsgericht verurteilt 31-jährigen Albaner. Gesamtschaden beläuft sich auf über 10.000 Euro.

VS-Villingen - Ein 31-jähriger Albaner wurde beim Amtsgericht am Donnerstag wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl angeklagt.

Dem Angeklagten, der bereits seit Juli in Untersuchungshaft saß, wird zur Last gelegt, dass er im Mai in eine Wohnung in der Prinz-Eugen-Straße in Villingen eingebrochen war. Er versuchte laut Polizeibericht zunächst, sich mit einem Hebelwerkzeug über verschiedene Fenster und der Terrassentür Zugang zu verschaffen. Als dies misslang, trat er ein Loch in die Scheibe der Terrassentür, über das er die Tür öffnen konnte und in die Wohnung gelang. Dort "durchwühlte er sämtliche Räume" und kam zu folgender Beute: Diverser Schmuck, darunter Silber- und Goldketten, sowie eine Perlenkette im Wert von 5500 Euro. Des Weiteren 3500 Euro Bargeld in Form von 50 Euro Scheinen, die er in einem Plastiksparschwein im Wohnzimmer fand. Kurioserweise plünderte er auch die Küche und entwendete einen Orangensaft, zwei Weizenbiere und einen Laib Brot. Der Gesamtschaden betrug über 10.000 Euro.

Der Angeklagte kam nach eigenen Angaben vor sechs Monaten nach Deutschland, fand hier allerdings, da er keine Berufsausbildung hatte, keine Arbeit. Aus der daraus resultierenden Geldnot soll er die Tat begangen haben.

Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung

Die 3500 Euro Bargeld soll er nach eigenen Angaben am Spielautomaten verspielt haben, auch der Schmuck ist nicht wieder aufgetaucht. Der Verteidiger sagt, dass sein Mandant vorhat, Deutschland demnächst wieder zu verlassen.

Verurteilt wurde der Täter schlussendlich zu einem Jahr und neun Monate auf Bewährung. Sollte er außerdem in Deutschland bleiben, muss er 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Sollte er außerdem in Zukunft über Geld verfügen, müssen die 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Die Vollstreckung dieser Maßnahme ist allerdings laut Staatsanwaltschaft schwierig und selten. Wenn er nach Albanien zurückkehren sollte, verläuft diese Forderung wohl im Sand. Die Tatsache, dass er bereits knapp fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen hat und außerdem Ersttäter war, wurden als mildernde Umstände angeführt.

Überführt wurde der Täter mittels Fingerabdrücken. Richter Christian Bäumler lobte in diesem Zusammenhang die Aufklärungsarbeit der Polizei und betonte, dass die Aufklärungsquote in Villingen-Schwenningen aufgrund der guten Polizeiarbeit im Bereich Wohnungseinbruch erstaunlich hoch sei.