Kriminalbeamte am Tatort im Neuhäuslewald. Foto: Eich

Keine Antwort auf das "Warum". Zeugin schildert schreckliche Geschehnisse unter Tränen.

Villingen-Schwenningen - Ein 24-Jähriger, der im Februar 2019 bei illegalen Schießübungen versehentlich seinen Kumpel erschossen hat, ist vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei der Verhandlung werden auch schreckliche Details der verhängnisvollen Nacht bekannt.

Es ist eine bedrückende Stimmung im Saal 1 des Villinger Amtsgerichts – die sich wie ein Schleier über die gesamte Dauer der Verhandlung legt. Während dem 24-jährigen Angeklagten die Trauer ins Gesicht geschrieben ist, blicken die Eltern des Opfers auf den Boden. Denn das, was hier – knapp anderthalb Jahre nach den Geschehnissen – verhandelt wird, ist an Dramatik kaum zu überbieten. Und dürfte in dieser tragischen Form bisher auch noch nie in VS geschehen sein.

Illegale Waffenteile aus Österreich

Im Mittelpunkt steht dabei neben dem Angeklagten ein 23-Jähriger aus Tuttlingen, der beim tödlichen Zusammentreffen an der Alten Vöhrenbacher Straße im Neuhäuslewald zum Opfer wurde. Der waffenaffine junge Tuttlinger hatte sich, wie in der Anklage erklärt, Ende 2017 oder Anfang 2018, von einem mittlerweile verurteilten Händler illegal Waffenteile aus Österreich liefern lassen und diese zu einer vollautomatischen Schusswaffe, einer Art Sturmgewehr mit Schalldämpfer, Laser sowie Zielscheinwerfer, zusammengebaut. Die tödliche Waffe gibt dabei im vollautomatischen Modus 15 Schüsse innerhalb von knapp zwei Sekunden ab.

Das spätere Opfer heckte dabei den Plan aus, seiner Freundin – eine heute 25-Jährige aus Villingen – einen Streich zu spielen und band den Angeklagten als Kumpel und Arbeitskollege in den fragwürdigen "Spaß" mit ein. So fuhr der 23-Jährige an jenem Tag mit seiner Freundin nachts in den Neuhäuslewald, um dort Schießübungen mit dem Sturmgewehr durchzuführen.

Kurz nach dem Aussteigen aus dem Auto stürmte dann – wie zuvor abgesprochen – der Angeklagte mit einem Drehmomentschlüssel auf das Pärchen zu, woraufhin der 23-Jährige mit der Waffe zwei Mal auf den angeblichen Angreifer feuerte und dabei absichtlich an ihm vorbeischoss. Dennoch sackte der Kumpel wie vereinbart zusammen und stellte sich tot. Kurz darauf klärten die beiden Kumpel die völlig schockierte sowie heulende Freundin auf und entschuldigten sich.

Streich mit tödlichen Ausgang

Die ohnehin schon kaum zu begreifenden Ereignisse an jenem Abend nahmen anschließend einen tödlichen Verlauf – denn dann folgten illegale Schießübungen, bei denen auch der Angeklagte mehrmals bei bitterer Kälte auf Getränkedosen schoss. Als er die Waffe, die er umgehängt bekommen hatte, wieder an den Kumpel zurückgeben wollte, kam es jedoch zu einem fatalen Zwischenfall.

Der heute 25-Jährige, der im Umgang mit Waffen nicht geübt war, hatte beim Sturmgewehr statt die Sicherung zu aktivieren auf den Automatikmodus geschalten und war anschließend auf den Abzug gekommen. Dabei lösten sich 15 Schüsse, von denen acht direkt den 23-Jährigen Kumpel trafen und zwei weitere auf die Beifahrerseite des Wagens einschlugen, in dem die Freundin auf das Ende der Übungen wartete.

Die 25-Jährige schilderte dabei eindrücklich die schrecklichen Ereignisse, die sie bis heute verfolgen. Sie sei von dem fingierten Überfall ohnehin noch schockiert gewesen ("Ich konnte es nicht fassen!"), als sie plötzlich die vielen Schüsse hörte. Kurz darauf sei der Angeklagte mit quietschenden Reifen davon gefahren. Die Freundin des Opfers glaubte an einen weiteren Teil des Streichs, entdeckte dann aber auf dem Boden ihren Freund.

"Er lag auf dem Rücken und ich hab gesagt, er soll aufhören, mich zu verarschen", berichtet sie der Kammer und ergänzt dann mit tränenerstickter Stimme: "Dann haben seine Augenlider geflattert und er hat geröchelt". Das Opfer sei nicht aufgestanden, sie habe daraufhin ihre Hände auf die Brust gelegt, die dann voller Blut waren. Während sie den Notruf betätigte, wurde das junge Leben ausgelöscht. "Die Augen sind plötzlich starr geworden – da wurde mir bewusst, dass er gerade einfach vor meinen Augen gestorben ist".

Anschließend sei der junge Schütze zurück zum Tatort gekehrt, habe sich gestellt und ein Geständnis abgelegt. Doch was hatte ihn damals geritten? "Ganz versteh ich’s auch jetzt noch nicht", erklärt er vor Gericht. Vermutlich habe ihn die Faszination zur Waffe dazu getrieben, das tödliche Instrument in die Hand zu nehmen und sie abzufeuern. "Ich wollte diese Erfahrung machen – hätte ich sie bloß nicht gemacht..."

Nach dem schrecklichen Vorfall im Neuhäuslewald habe er der Familie des Opfers geschrieben und sich entschuldigt. Diese wiederum zeigten sich, wie die Antwort an den Anklagten deutlich machte, "sehr berührt" von seinen Worten – und: "Wir wollen und können nicht nach einem Schuldigen suchen."

Doch trotz des fehlenden Vorsatzes machte der Staatsanwalt deutlich: Das führen einer solchen Waffe ist ein Verbrechen. Auch wenn dem späteren Opfer die Waffe gehörte und dieser als Antreiber galt, habe der Angeklagte geschossen. Nur mit Glück sei die Zeugin nicht getroffen worden. "Der ganze Abend macht einfach keinen Sinn, ich verstehe nicht, was da abgelaufen ist", zeigte der Staatsanwalt wenig Verständnis für das "typische Probierverhalten junger Männer", von der die Verteidigerin sprach.

Richter Christian Bäumler folgte der Staatsanwaltschaft vollumfänglich und verhängte aufgrund des Führens der Waffe und der fahrlässigen Tötung eine einjährige Haftstrafe zur Bewährung. Der 24-Jährige muss zudem 3000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen. "Der Fall zeigt, warum auch das Führen einer vollautomatischen Waffe zu bestrafen ist", so Bäumler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.