Stoff für Konflikte: Wenn Eltern ihren Kindern Bier oder Wein ordern. Foto: dpa (Symbolfoto)

"Elternprivileg" contra Jugendschutz. "Eine rechtliche Lücke, die es zu schließen gilt".

Villingen-Schwenningen - Wenn der Vater mit dem Sohne, hieß ein harmloser Film. Harmlos ist es jedoch nicht, wenn Eltern mit ihren minderjährigen Kindern einen trinken: Sind solche Aktionen ein "Elternprivileg" oder doch ein Verstoß gegen den Jugendschutz?

Die ersten Fastnachtsbälle sind bereits über die Bühne gegangen, da brütet Günter Hones von der Polizeidirektion Villingen-Schwenningen über einer brisanten Frage: Kann das rechtlich verbriefte "Elternprivileg" noch aufrecht erhalten werden, während es gleichzeitig in Widerspruch mit den Bestimmungen des Jugendschutzes steht? "Eigentlich darf an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol ausgegeben werden, und erst ab 18 Jahren dürfen harte Sachen bestellt werden", so Hones zu den eindeutigen Regeln. Doch was, wenn die Eltern für ihre Kinder Sekt oder Bier bestellen? Was hat Vorrang, Privileg oder Jugendschutz, dies möchte er noch vor den hohen Tagen klären.

Dass Eltern ihren 14- oder 15-jährigen Kindern einen einschenken, sind keine Einzelfälle. Bei einer Veranstaltung zum Thema Jugendschutz von Polizei, Amt für Familie, Jugend und Soziales und Fachstelle Sucht, sprachen die eingeladenen Vereinsvertreter die größten Probleme an, wenn es um Jugendschutzbestimmungen geht. Gerade jetzt zur Fastnacht, kommen Jugendliche bereits angetrunken zu den Bällen. Am gravierendsten empfinden es die Vereinsverantwortlichen jedoch, dass es immer wieder Eltern gebe, die für ihre Kinder alkoholische Getränke ordern.

"Rechtliche Lücke, die es zu schließen gilt"

Auch für Sabine Braun vom Amt für Familie, Jugend und Soziales ist das Elternprivileg "eine rechtliche Lücke, die es zu schließen gilt". Alkoholmissbrauch bleibe ein Thema, das mit dem Bürgeramt immer wieder in der Arbeitsgemeinschaft Lokale Alkoholprävention aufgegriffen werden soll.

Doch auch eine andere Frage scheint Diskussionen auszulösen. Sind die Vereine als Veranstalter der Bälle in der Neuen Tonhalle dafür verantwortlich, dass Jugendliche nicht mit dem Sekt durch die Gegend laufen oder eher der Caterer? Bei manchen Gesprächen mit Vereinsvertretern hört man schon heraus, dass die Vereinsvertreter sich weniger in der Pflicht sehen: "Wir haben auf den Ausschank doch keinerlei Einfluss", meinte auch Rolf Müller von der Katzenmusik Villingen.

"Die Vereine haben mit der Bewirtung nichts zu tun." Eine Betrachtungsweise, die Alexander Aisenbrey, Geschäftsführer des Öschberghofs (der das Catering in der Neuen Tonhalle seit Januar übernommen hat), nicht stehen lassen möchte. Seiner Meinung nach müsse auch der gastgebende Verein dafür sorgen, dass die gesetzlichen Gebote eingehalten werden. "Unsere Leute schauen zwar drauf und verlangen Ausweise, aber auch die Vereine haben eine Mitverantwortung."