Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich laut dem Ministerium

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich laut dem Ministerium für Landwirtschaft in Stuttgart um eine nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche (Asfivirus).

Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und monatelang in Kadavern oder im Fleisch infizierter Tiere überlebensfähig.

Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Tötung der Bestände und der Festlegung weiträumiger Sperrmaßnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen infolge von Handelsrestriktionen. Die Bekämpfung der Seuche bei Schwarzwild ist nur durch Maßnahmen zur Reduzierung der Populationsdichte und durch die unschädliche Beseitigung verendeter, beziehungsweise infizierter Tiere als Reinfektionsquelle möglich.

Die Seuche kommt seit Längerem in Weißrussland, der Ukraine und Russland vor, ohne dass verlässliche Daten über ihr Ausmaß vorliegen. Seit dem Jahr 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest auch in den baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen und in Polen auf. Seit dem 21. Juni 2017 meldet Tschechien Feststellungen bei Wildschweinen und seit 27. Juli 2017 trat die ASP bei Kleinsthaltungen in Rumänien auf.

Bei einem Ausbruch der ASP im Kreis gibt es einen umfassenden Tierseuchenalarmplan, der in Kraft tritt.

Es gibt auch die Europäische Schweinepest, dieser Viruserreger hat laut Wissenschaftler keine Ähnlichkeit mit dem der ASP, gilt jedoch auch als Tierseuche.

Weitere Informationen: www.mlr-bw.de