Der Gebäude-Eigentümer Werner Harder müsse nun wohl gegen seinen unwillkommenen neue Nutzer eine neue Zwangsräumung erwirken. Foto: Kienzler

Gerichtsvollzieher bestätigt Räumung trotzdem. Eigentümer: "Widriger geht es ja gar nicht!".

Villingen-Schwenningen - Ausnahmezustand in der Fitnessbranche – um sich gegen eine "feindliche Übernahme" zur Wehr zu setzen und das Studio "Injoy" vor der für Freitag geplanten Zwangsräumung zu schützen, so Horst-Eckart Göppinger, wurde ein überraschender Deal gedreht: Betreiber Günter verkaufte sein Studio an Göppinger.

Damit, so die von Göppinger erklärte Hoffnung, solle die Räumungsklage gegen Hans Günter "ins Leere laufen". Diese hätte am morgigen Freitag zur Zwangsräumung des Injoys in der Gottlieb-Daimler-Straße 6 geführt, nachdem der Bau des neuen Studios im Brigach-Business-Centers (BBC) nicht rechtzeitig fertiggestellt und dem Schwenninger G1 von Gaetano Cristilli die geplante Eröffnung der Villinger Filiale am alten Injoy-Standort bislang noch versagt war.

Dass dieses Vorgehen nicht "die feine Art" ist, räumte der neue Injoy-Chef und Eigentümer der künftigen Räume des Studios im BBC ein. Er hält es aber für gerechtfertigt, weil nur mit dieser Hauruck-Entscheidung binnen 24 Stunden das Lebenswerk Günters, der nun alles verloren habe, und die Arbeitsplätze im Injoy hätten erhalten werden können.

"Betrieb wird nicht geräumt, sondern von mir weiter betrieben"

Günter und Göppinger hatten zur Pressekonferenz geladen, daraus aber wurde gestern gleichzeitig – übrigens in Abwesenheit Günters – eine Mitarbeiterversammlung, bei der viele der 47 Festangestellten (plus 25 Honorarkräfte) erfuhren, dass der Betrieb an Göppinger übergegangen sei, "er wird nicht geräumt, sondern von mir weiter betrieben". Der Gebäude-Eigentümer Werner Harder müsse nun wohl gegen seinen unwillkommenen neue Nutzer eine neue Zwangsräumung erwirken, "bis das durch ist, sind wir ziemlich sicher, dass wir schon raus sind", so Göppinger. Eine Nutzungsentschädigung an Harder habe er einkalkuliert.

Die Arbeitsverhältnisse gingen nun an ihn als neuen Arbeitgeber über. Es bestehe eine vierwöchige, einseitige Widerspruchsfrist für die Mitarbeiter. Er sei zwar vollkommen unverhofft zum Studiobetreiber geworden, habe aber trotzdem nicht vor, das Injoy – die Dachmarke wisse vermutlich noch nichts von ihrem neuen Studiobetreiber – wieder abzustoßen: "Jetzt haben wir es in den eigenen Räumen, jetzt behalten wir es auch." Günter werde er eventuell "als Studioleiter in St. Georgen" einstellen, das Studio dort sei zeitgleich in Göppingers Besitz übergegangen.

Der Immobilien-Eigentümer Werner Harder verfiel gestern in ungläubiges Erstaunen: "Widriger geht es ja gar nicht!" Trotzdem zeigte er sich kämpferisch ("Ich habe 37 Nahkampfbegegnungen überstanden im Krieg, ich überstehe auch das!"). Er sei zuversichtlich, dass der Coup Günter und Göppinger nicht gelinge: Schon vor Wochen sei versucht worden, die Einrichtung von Günter an Göppinger zu verkaufen, trotzdem habe das Gericht an der Räumung festgehalten. Dass nun nicht nur das Inventar, sondern gleich der ganze Betrieb verkauft werde, ändere daran vermutlich nichts.

Dass das durchaus möglich ist, zeigte ein Telefonat unserer Redaktion mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher Peter Dellgardt: "Der Räumungstermin findet nach wie vor statt", sagte er gestern, zumal ihm von einem Betriebsübergang bislang nichts bekannt und fraglich sei, inwieweit im Nachhinein vorgelegte Verträge den Vergleich vom August 2011 beeinflussen könnten.

Es wird also, dem unglaublichen Coup rund um das Injoy zum Trotz, morgen doch noch einmal spannend werden.