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Missverständnis zwischen dem Eiscafé "Gianotti" und dem OB sorgt für viel Wirbel.

Villingen-Schwenningen - Ein großes Missverständnis zwischen dem Eiscafé "Gianotti" und Oberbürgermeister Jürgen Roth sorgte am Wochenende für viel Wirbel in VS. Erst das Ordnungsamt durchschaute, dass Eis-Auslieferungen in der Corona-Krise doch möglich sind.

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Wieso sich nur Pizza, Pasta oder gar Döner abholen oder nach Hause liefern lassen und nicht auch Eis? Diese Frage hat sich Stefan Gianotti, Sohn des Geschäftsführers des Eiscafés "Gianotti" in Schwenningen, gestellt. Er habe lange hin und her überlegt, wie er sein Eis an seine Kunden bringen kann, obwohl die Eisdiele wegen der Corona-Pandemie schließen musste. Weil viele Restaurants aufgrund der aktuellen Situation einen Lieferservice anbieten, erschien ihm das auch für das Eiscafé "Gianotti" sinnvoll.

Viel positive Resonanz

Deshalb wandte sich Gianotti vergangene Woche an das Ordnungsamt, um sich das "Okay" für seinen Lieferdienst einzuholen. Das sei auch zunächst kein Problem gewesen, weswegen er auf Facebook direkt Werbung dafür machte. "Dabei bin ich auf viel positive Resonanz gestoßen. Die Leute haben sich darüber gefreut, sich das Eis nach Hause liefern lassen zu können", sagt Gianotti. "Ich wollte das alleine machen. Wie andere Gaststätten auch, hätte ich den Kunden das Essen vor die Türe gestellt, geklingelt und sie dann kontaktlos zahlen lassen, indem sie das Geld zum Beispiel einfach auf den Boden gelegt hätten", erklärt Gianotti seine Idee.

Doch schon kurz darauf habe er mitbekommen, dass einer Eisdiele in Schramberg (Kreis Rottweil) der Lieferservice untersagt wurde. Daraufhin habe sich Gianotti an die Stadt gewandt. "Von denen habe ich aber erst nichts gehört." Deshalb habe er weitergeplant und erste Bestellungen entgegen genommen.

OB verbietet Lieferung, Aufträge müssen storniert werden

Am Wochenende sei dann eine E-Mail von Oberbürgermeister Jürgen Roth gekommen, in der Gianotti untersagt worden sei, Eis auszuliefern. "Ich war stinksauer", erzählt der Sohn des Eiscafé-Besitzers. Alle Vorbereitungen seien umsonst gewesen. Die ersten Aufträge habe er stornieren müssen. Auf Facebook habe er veröffentlicht, dass der Oberbürgermeister ihm das Verbot zur Lieferung ausgesprochen habe.

"Ich habe das überhaupt nicht korrekt gefunden", sagt Gianotti: Für ihn sei es absolut verständlich, dass das Eiscafé gerade geschlossen bleiben muss, um die Gesundheit seiner Kunden zu schützen. Dass aber Restaurants Essen zur Lieferung anbieten dürfen und er nicht, habe er einfach nur unfair gefunden. So ging es auch einigen Usern im Netz, die in langen Diskussionen auf Facebook nach einem plausiblen Grund für das Verbot suchten.

Oberbürgermeister Roth habe sich bei der Aussprache des Liefer-Verbots auf die neueste Corona-Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 3. April bezogen. Neben den Geschäften und Einrichtungen, die nach wie vor geöffnet haben dürfen, sind dort auch die aufgeführt, die wegen der Pandemie momentan geschlossen haben müssen. Das sind beispielsweise Blumenläden, Copyshops, Friseursalons und – neben vielen weiteren Geschäften – eben auch Eisdielen.

"Einer von uns hat das falsch verstanden"

In dieser Verordnung steht jedoch eingeklammert auch folgender Satz: "(Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels sowie der Verkauf über Vertrauenskassen und Verkaufsautomaten bleiben erlaubt.)" Ob Oberbürgermeister Roth diesen überlesen oder falsch interpretiert hat, bleibt offen. Auf nochmalige Anfrage der Familie Gianotti beim Ordnungsamt diesen Montag sei einem Beamten jedoch aufgefallen, dass dieser Satz und die Aussage des Oberbürgermeisters nicht zusammenpassen, wie Gianotti dem Schwarzwälder Boten erzählt: "Dem ist das gleich komisch vorgekommen." Nach einer nochmaligen Überprüfung des E-Mail-Verkehrs zwischen Roth und Gianotti habe der Beamte dann Entwarnung gegeben: "Wir dürfen jetzt das Eis ausliefern", erzählt Gianotti erleichtert. Es sei ein großes Missverständnis zwischen ihm und dem Oberbürgermeister gewesen. "Einer von uns hat das falsch verstanden."

Ausliefern, ja. Ein Straßenverkauf aber, sei laut aktueller Gesetzgebung ausgeschlossen. Warum jedoch beispielsweise Döner-Imbisse sogar an der Theke oder aus dem Fenster heraus verkaufen dürfen und Eisdielen nicht, ruft ein großes Fragezeichen beim Blick auf die aktuelle Corona-Verordnung hervor. Gianotti aber ist erstmal glücklich: "Wir sind erleichtert, dass das alles nur ein Missverständnis war und wir unser Eis nun ausliefern dürfen." Damit wolle er auch ab Karfreitag anfangen und bereite deshalb nun alles vor. Vorbestellungen nehme er ab sofort entgegen. "Man muss mindestens einen Tag vorher das Eis bestellen, spontane Auslieferungen gehen nicht". Eines wurmt den Sohn des Eiscafé-Besitzers aber doch: "Die Einnahmen vom letzten Wochenende haben wir wegen dem Missverständnis natürlich verloren."

Auch Eisdielen in Schramberg dürfen ab Dienstag wieder ausliefern