Das Urteil des Landgerichts will Rechtsanwalt Christoph Kleiner nicht auf seinem Mandanten, dem geschassten ehemaligen Hess-Vorstand Peter Ziegler, sitzen lassen. Ein Hess-Prozess soll also in Berufung gehen. Foto: © mnirat/Fotolia.com

Anwalt des geschassten Hess-Vorstands meldet sich zu Wort. Für ihn stellt sich Lage anders dar.

Villingen-Schwenningen - "Wir gehen in Berufung", das lässt Rechtsanwalt Christoph Kleiner verlauten, der den ehemaligen Hess-Vorstand Peter Ziegler vertritt.

Für Christoph Kleiner sieht das anders aus

Die neunte Kammer für Handelssachen des Landgerichts Konstanz unter dem Vorsitz von Richter Brinkmann hatte Peter Ziegler und seinen Vorstandskollegen Christoph Hess im November zu einer Schadensersatzzahlung von einer halben Million Euro verurteilt. Im Kern der Verhandlung ging es um ein in den Augen des Richters "pflichtwidriges Immobiliengeschäft", in dessen Rahmen ein Grundstück zu Lasten der Hess Lichttechnik GmbH in Löbau zu teuer gekauft worden sei. Hess und Ziegler hätten die Möglichkeit gehabt, dieses für 500.000 Euro zu kaufen – stattdessen hätten sie die K+K Objekt GmbH zwischengeschaltet und über eine Million Euro ausgegeben.

Für Zieglers Anwalt Christoph Kleiner aber stellt sich die Lage anders dar. Bei dem Immobiliengeschäft sei es darum gegangen, so Kleiner im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten, einen Lieferanten zu stützen. Aus den Unterlagen zum Prozess im November geht hervor, dass die Rettung der GIF Metallguss GmbH bei dem Deal eine wichtige Rolle gespielt haben soll – nach dem Brand der eigenen Gießerei der Hess AG habe man sonst keine Möglichkeit gesehen, mit dem Programm an Straßenleuchten auch Baumscheiben zu verkaufen. Von Untreue kann in Kleiners Augen vor diesem Hintergrund keine Rede sein.

Kleiner geht davon aus, dass auch der zweite Beklagte, Christoph Hess, in Berufung gehe. Und er sieht das juristische Wirken für die beiden im Rahmen des Bilanzskandals geschassten ehemaligen Hess-Chefs keineswegs erfolglos. Im Gegenteil: Der ehemalige Insolvenzverwalter Volker Grub habe von vier Verfahren bereits zwei verloren, eines davon in dritter und damit letzter Instanz. Man wundere sich vielmehr, so Kleiner, mit welcher Vehemenz die Gegenseite die Rechtsstreitigkeiten verfolge – womöglich würden hier auf Kosten der Insolvenzmasse Prozesse geführt.