Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Mannheim entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens. (Symbolbild) Foto: dpa

Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim entscheidet über Eröffnung von Hauptverfahren.

Villingen-Schwenningen - Nach langen Jahren des Wartens wird es jetzt doch noch einmal spannend rund um die "Causa Hess". Bei der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in Mannheim soll in den nächsten Wochen eine wichtige Entscheidung fallen.

"Wird das Hauptverfahren gegen Christoph Hess und Peter Ziegler sowie weitere Angeklagte eröffnet werden oder nicht?" – das ist hier die Frage. Jahrelang hatten andere Verfahren Vorrang vor dem möglichen Prozess, der einer der größten Wirtschaftsprozesse werden könnte, die der Schwarzwald-Baar-Kreis je gesehen hat. Im Zentrum steht mit dem Villinger Leuchtenhersteller, der ehemaligen Hess AG, ein früheres Aushängeschild unter den mittelständischen Familienbetrieben der Region – einst geleitet von einer Vorzeigefamilie. Gegründet wurde das Unternehmen von Vorfahren des nun von der Staatsanwaltschaft mitangeklagten ehemaligen Geschäftsführers Christoph Hess. Gemeinsam mit dem ebenfalls angeklagten damaligen Mit-Geschäftsführer Peter Ziegler wird ihm Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen und stehen der Verdacht der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch beziehungsweise Aktiengesetz nebst Verletzung der Buchführungspflicht, des Kapitalanlagebetruges mit vorsätzlicher Marktmanipulation und des Kreditbetruges im Raum. Mitangeklagt sind nicht nur zwei ehemalige Mitarbeiter der Hess AG sowie zwei Geschäftsführer konzernfremder Gesellschaften, sondern auch der ehemalige Seniorchef und Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen Georges Hess – der Vater von Christoph Hess. Wegen des Verdachts der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch und der Beihilfe zur gemeinschaftlichen unrichtigen Darstellung soll auch er vor den Kadi gezerrt werden.

Bilanzskandal schlug hohe Wellen

Der Bilanzskandal um den Villinger Leuchtenhersteller, der erst im Oktober 2012 vielbeachtet als einer der wenigen Mittelständler im Land den Gang an die Frankfurter Börse gewagt hatte, hat im Januar 2013 hohe Wellen geschlagen. Plötzlich war eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht worden, wonach der Aufsichtsrat der Hess AG einstimmig beschlossen hatte, die Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler rauszuwerfen. Der Vorwurf: Bilanzmanipulationen. Es war ein Paukenschlag. Nur zehn Tage später hat die Staatsanwaltschaft Mannheim, spezialisiert auf Wirtschaftsstrafsachen, die Ermittlungen aufgenommen.

Der Verfall des Hess-Imperiums war dann schon kaum mehr aufzuhalten. An einem Februartag, dem 13. im Jahr 2013, stellte die Hess AG Insolvenzantrag. 360 Mitarbeiter waren bei der Aktiengesellschaft beschäftigt. Mit in den Strudel sollen bis zu 600 Gläubiger geraten sein, darunter Aktionäre vom Kleinanleger bis zum millionenschweren Investor. Der entstandene Schaden soll sich auf rund 70 Millionen Euro belaufen haben. Im Oktober 2015 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim schließlich Anklage – Hess, Ziegler und weitere Angeklagte sollten sich vor Justitia verantworten müssen.

Über Eröffnung von Hautpverfahren wird noch entschieden

Ob es soweit kommt, das liegt nun aber in der Hand der Richter am Landgericht in Mannheim. Dort sitzt mit der "Strafkammer 25" auch die so genannte Große Wirtschaftsstrafkammer, die mit diesem Fall nun betraut ist.

Weil viele andere Gerichtsverfahren vorrangig zu behandeln waren – vornehmlich deshalb, weil in diesen Fällen Angeklagte beispielsweise in Haft saßen – musste die Akte zur Causa Hess, in der zunächst noch keine Verjährung drohte, erst einmal liegen bleiben. Jahr für Jahr wurden die Beobachter des Villingen-Schwenninger Wirtschaftskrimis weiter auf die Folter gespannt. Nun aber, so Richter Jens Ruppert vom Landgericht Mannheim, seien alle bis dato vorrangig zu behandelnden Verfahren abgearbeitet. Das letzte dieser Art hatte fast ein Jahr gedauert. "Das nächste Verfahren, um das sich die Kammer kümmern wird, ist die Sache Hess", lässt Ruppert auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten wissen – und dabei gelte es zunächst darüber zu befinden, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird. Werden die Richter diese Frage bejahen, dürfte die anschließende Terminierung eines Prozesses aber keine einfache Angelegenheit werden – "durch Corona hat sich sicherlich auch bei den Anwälten einiges verschoben", vermutet Ruppert in einem Jahr, das sicherlich auch an den Landgerichten "ein besonderes" sei.