Immer wieder kommt es in Villingen-Schwenningen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Foto: © Rockafox – stock.adobe.com

Immer wieder kommt es zu rassistisch motivierter Gewalt. Schmerzensgeldzahlung wird abgelehnt.

Villingen-Schwennigen - "Schlitzauge, ich bring dich um" – mit diesen Worten zweier stark alkoholisierter Männer wurde ein junger Villinger Bürger konfrontiert. Die beiden Männer beließen es aber nicht dabei und verprügelten ihn anschließend.

Zwei Männer haben in der Nacht vom 18. April letzten Jahres gegen 21.15 Uhr in einem Villinger Geschäft einen jungen Mann attackiert. Die Männer waren laut Zeugenaussagen dabei stark alkoholisiert und aggressiv unterwegs. Sie betitelten den asiatisch aussehenden Mitbürger als "Schlitzauge" und drohten, ihn umbringen zu wollen. Anschließend packten sie ihn am Arm und schleuderten ihn gegen einen Spielautomaten.

Der Fall wurde am Mittwoch im Amtsgericht Villingen-Schwenningen von Richter Christian Bäumler verhandelt. Die Anklage lautete: schwere Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Das Gericht, die Verteidigung und der Vertreter der Nebenklage versuchten sich mittels eines Verständigungsversuches außerhalb des Gerichtssaals zu einigen.

Keine Einigung

Der Vorschlag der Strafe über drei Monate auf Bewährung und eine Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld lehnte die Verteidigung allerdings ab. Ihre Mandaten wären nicht bereit, diese Zahlung zu leisten. Über das Motiv ihrer Tat äußerten sich die Angeklagten nicht. Eine Einstellung des Verfahrens ist laut Richter Bäumler nicht möglich, da die Verwendung der rassistisch motivierten Beleidigung "Schlitzauge" dies verhindert. Die Androhungen der Tatverdächtigen gegenüber dem Geschädigten, ihn "umbringen" zu wollen begründete außerdem den Straftatbestand der Bedrohung. Es war außerdem auch noch unklar, ob es sich bei der Tat "nur" um Körperverletzung oder schwere Körperverletzung handelt. Das Strafmaß könnte beim jeweiligen Tatbestand stark voneinander abweichen. Das Gericht hat den Termin der Hauptverhandlung auf den 17. April vertagt.