Im "Brennpunkt": die Feuerwehr Villingen-Schwenningen. Foto: Eich

Sind Probleme hausgemacht und auf Ehrenkäsigkeit zurückzuführen? OB Roth erklärt Thema zur "Chefsache".

Villingen-Schwenningen - Bei der Feuerwehr in Villingen-Schwenningen sollen die Hilfsfristen nicht zuverlässig erreicht werden. Doch schlimmer noch wiegt ein Verdacht, der seit Ende 2018 öffentlich im Raum steht: Das Dilemma soll vertuscht worden sein. Sind viele Probleme der VS-Feuerwehr hausgemacht und auf Ehrenkäsigkeit zurückzuführen?

Wie sehr es hinter den Kulissen brodelt, zeigen die Reaktionen aus Feuerwehrkreisen auf die Berichterstattung des Schwarzwälder Boten Mitte Dezember.

Gleich mehrere anonyme Schreiben und E-Mails von Feuerwehrleuten aus Villingen-Schwenningen erreichten die Redaktion des Schwarzwälder Boten, nachdem dieser getitelt hat: "Feuerwehr: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht?"

Der Fraktionschef der Freien Wähler, Andreas Flöß, hatte von der Stadtverwaltung Informationen eingefordert, nachdem er von "teilweise gravierenden Tatbeständen" erfahren habe, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen betreffen könnten. Mussten sich die Freien Wähler danach den Vorwurf gefallen lassen, nach der Art eines Brandstifters mit dem sensiblen Thema umgegangen zu sein, wurde jedoch bei den schon länger währenden Recherchen unserer Redaktion schnell klar: Das Thema brodelt schon lange, sogar ein Gespräch mit der Feuerwehrführung wegen der Unregelmäßigkeiten sollte im Sommer 2018 stattfinden. Falls es stattgefunden hat, soll sich nicht viel geändert haben: Die gesetzlich geregelten Zeiten, in denen die Feuerwehr am Einsatzort sein muss, könnten nicht immer nicht eingehalten werden – und mit Manipulationen soll versucht worden sein, die Missstände zu vertuschen.

Für Jürgen Roth ist es eine Chefsache

Jürgen Roth habe das Thema nun zur "Chefsache" erklärt, sagt Pressesprecherin Oxana Brunner auf Anfrage unserer Zeitung. Bereits wenige Tage nach seinem Dienstantritt habe er sich über die Arbeit der Feuerwehr informiert und erste interne Gespräche geführt. "Er möchte sich schnellstmöglich einen umfassenden Überblick verschaffen", so Brunner. Auch dem Antrag der Freien Wähler vom Dezember sowie den eingebrachten Sachverhalten werde intensiv und schnellstmöglich nachgegangen – allerdings benötige die Aufarbeitung dieser Themen Zeit. Roth setze sich für einen "konstruktiven Austausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Feuerwehrangehörigen ein, so wie für gute Lösungen für die Mitglieder der Wehr im Sinne der Sicherheit" der Bürger.

Selbst Experten der Feuerwehr dürfen noch nicht ausrücken

Die Unzufriedenheit mit vielen Regelungen bei der VS-Feuerwehr intern drückt sich auch in den Schreiben der Feuerwehrleute an unsere Redaktion aus. Dass sie den Schutz der Anonymität suchten, begründen die Schreiber mit zu befürchtenden "Sanktionen" seitens der Stadtverwaltung und der Feuerwehrführung. Dennoch sind sie der Meinung: Ihr Wissen müsse "an die Öffentlichkeit". Viele der Missstände, meinen sie, seien in VS hausgemacht und auf übertriebene Ehrenkäsigkeit zurückzuführen.

Viel schneller könnten Feuerwehrautos im Ernstfall beispielsweise besetzt sein und damit auch ausrücken, wenn nicht nur gewählte, sondern auch nicht gewählte, aber entsprechend ausgebildete Feuerwehrleute als Gruppen- oder Zugführer mit ausrücken dürften. Sei das andernorts eine Selbstverständlichkeit, müssten in VS Feuerwehrleute trotz der erworbenen Kenntnisse und des erfolgreichen Abschlusses eines entsprechenden Lehrgangs auf die gewählten Funktionsträger warten – und mit ihnen Personen in Not, die der Hilfe der Feuerwehr bedürfen. "Das ist für mich unterlassene Hilfeleistung", wettert ein Feuerwehrkamerad gegenüber dem Schwarzwälder Boten. Ein anderer meint: "Es ist doch egal, ob gewählt oder nicht gewählt, die Kameraden sind genauso fähig wie die Gewählten!"

Andernorts Kommandant, hier Schlauchhalter?

Doch dem nicht genug: Im Gerätehaus Villingen seien sogar Feuerwehrleute wohnhaft, die zusammengenommen eine komplette Fahrzeugbesatzung bilden könnten – doch auch sie dürften nicht ausrücken, solange kein gewählter Funktionsträger im Haus sei – dabei seien auch sie entsprechend ausgebildet und teilweise sogar als Doppelmitglied in Feuerwehren im Kreisgebiet in verantwortlicher Position tätig. Dasselbe gelte für Abteilungskommandanten der Teilorte – sie fahren in Villingen oder Schwenningen mit, hätten die Zugführerausbildung, "dürfen aber nur als Gruppenführer oder Schlauchhalter agieren". Ähnlich ergehe es sieben ausgebildeten Feuerwehrleute, die gleichzeitig Angestellte der Stadtverwaltung VS in Schwenningen seien – nur drei von ihnen rücken mit aus, weil die übrigen nicht ausdrücklich als "feuerwehrtechnische Angestellte" beschäftigt seien. Als feuerwehrtechnische Angestellte wären die Gerätewarte und Verwaltungsmitarbeiter verpflichtet, mit auszurücken – der Einhaltung der Hilfsfristen könne das nur dienlich sein, meinen die Kritiker.