Der Schwenninger Bahnhof ist verkauft, doch wie wird die Stadt mit ihrem Vorkaufsrecht umgehen? Die Fraktionen zeigen unterschiedliche Ansichten auf. Foto: Kratt

Fraktionen zeigen unterschiedliche Ansichten auf. Aber: Stadt muss Durchgangsrecht behalten.

VS-Schwenningen - Der Schwenninger Bahnhof ist verkauft, doch wie wird die Stadt mit ihrem Vorkaufsrecht umgehen? Die Fraktionen zeigen unterschiedliche Ansichten auf, sind sich aber in einem Punkt einig: Das Durchgangsrecht muss die Stadt behalten.

Wie berichtet, hat der Gastronom Jan Christoph Uhl in einem Bieterverfahren den Bahnhof von der Deutschen Bahn erworben. Da sich die Stadt im Herbst 2015 das Vorkaufsrecht für die Flächen gesichert hatte, muss sie binnen acht Wochen darüber entscheiden.

Noch hält sich die Verwaltung bedeckt, eine interne Abstimmung zwischen den betroffenen Ämtern werde es aber am Donnerstag gegeben, berichtet Stadtpressesprecherin Oxana Brunner auf Anfrage.

Wichtig sei, die Interessen der Stadt zu sichern – und damit den Bahnhofsvorplatz sowie die Durchgangshalle.

Und wie stehen die Fraktionen zum Vorkaufsrecht der Stadt? "Uns war es immer wichtig, den Bahnhof als Ganzes zu erwerben", meint SPD-Fraktionssprecher Edgar Schurr. Nicht etwa, um Disko und Bar zu schließen – Uhl mache seine Sache sehr gut und er habe kein Problem damit, dem Gastronom einen langjährigen Pachtvertrag anzubieten. "Ich möchte kein Grabschaufler für die Jugend sein", sagt Schurr.

Der Bahnhof sei aber eine ganz besondere Immobilie und eine wichtige Achse zwischen Hochschule, Neckarhalle und Innenstadt. Zudem dürfe er nicht nur als Gebäude, sondern als Verkehrsfläche betrachtet werden. Sie habe eine wichtige Bedeutung beim Ausbau der Gäubahn sowie bei der Elektrifizierung der Strecke nach Stuttgart. "Wenn das Geschäftsmodell mit Expressguthalle und Ostbahnhof irgendwann zum Erliegen kommt, hätte die Stadt nichts mehr zu melden. Das macht mir Sorge", sagt Schurr weiter. Bei einer "Eigentümergemeinschaft" sei es im Übrigen schwieriger, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Der Bahnhof sei "der" zentrale Ort in VS, daher sei es "schwachsinnig", ihn in Privathand zu geben, allen voran den Vorplatz, meint auch Hans-Joachim von Mirbach, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Schließlich sei die Bahn während der jahrelangen Verhandlungen nicht darauf eingegangen, nur Teilflächen zu verkaufen. "Wir sind beim Gesamtkauf dabei."

Die CDU habe bereits mehrmals betont, dass der Bahnhofskauf keinen Sinn für die Stadt mache, wenn sie keinen Verwendungszweck dafür habe, sagt indes die CDU-Fraktionsvorsitzende Renate Breuning. "Wir sind nicht dafür." Trotzdem müsse geklärt werden, wie sich die Stadt das Durchgangsrecht auf lange Zeit sichern kann. Denn die Halle müsse unbedingt öffentlich bleiben. Auch die Grenzen des Vorplatzes müssten regelt werden: Es mache Sinn, dass Gastronom Uhl die Fläche vor dem Ostbahnhof behält, um durch Bestuhlung und eigene Gestaltung Atmosphäre zu schaffen, so Breuning weiter. Trotzdem müsse die Fläche vor der Durchgangshalle auch Bahn- und Bus-Reisenden zur Verfügung stehen. "Ich gehe davon aus, dass wir es rechtlich klären können und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen", meint die CDU-Fraktionsvorsitzende.

Er könne sich nicht vorstellen, den Bahnhof als Gesamtpaket zu kaufen, sagt Frank Bonath von der FDP. Und auch das Vorkaufsrecht mache eigentlich keinen Sinn. Wichtig sei aber, dass die Verkehrsflächen sowie der Durchgang bei der Stadt bleiben. "Wir müssen uns im Detail angucken, was möglich ist", so Bonath.

Er freue sich, dass Jan Christoph Uhl den Bahnhof erworben hat, meint Bertold Ummenhofer, Fraktions-Vize der Freien Wähler. Er könne auf das Vorkaufsrecht verzichten, wenngleich Vorplatz und Durchgang in den Besitz der Stadt kommen sollten.

Der Vorplatz sei für den Busverkehr wichtig, der Durchgang für Hochschul- und Neckarhallen-Besucher. "Ich bin mir sicher, dass es eine Lösung gibt, dies rechtlich im Grundbuch zu verankern", so Ummenhofer schließlich.

Nach Informationen des Schwarzwälder Boten soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Februar – nicht-öffentlich – über das Vorkaufsrecht entscheiden.