21-Jährige sticht Freund mit Messer nieder. Zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Villingen-Schwenningen - Das Landgericht Konstanz hat am Dienstag eine 21-jährige Frau aus Trossingen wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sie war wegen versuchten Totschlags angeklagt. Das Gericht ordnete mit der Verurteilung eine Unterbringung der 21-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.

Vor einem halben Jahr, vier Wochen vor ihrem 21. Geburtstag, hatte sie ihrem damaligen Freund nachts mit rund 2,3 Promille Alkohol und verschiedenen Drogen im Blut ein Messer in den Rücken gestoßen. Es bestand höchste Lebensgefahr. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft.

Das Paar wohnte gerade für ein paar Tage bei einem Bekannten in Schwenningen. Nachdem die beiden dort in Streit geraten war, hatte die 21-Jährige sich in einer Kneipe mit Wodka betrunken. Später traf das Paar sich wieder bei gemeinsamen Bekannten.

Laut Zeugenaussagen soll es plötzlich zu einem heftigen Stimmungsumschwung der Frau gekommen sein. Nachdem sie ihre Bekannte mit einem Messer bedroht hatte, wurden sie und ihr Freund aus der Wohnung gewiesen. Auf der Straße stritten die beiden lautstark. Schließlich kam es zu dem fast tödlichen Stich in die Lunge des 26-Jährigen.

"völlig sinnlosen Tat aus spontaner Wut"

Gericht und Staatsanwältin glaubten der Angeklagten nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit 18 Zeugen nicht, dass ihr Begleiter sie zuvor geohrfeigt hatte, wie sie vor Gericht behauptete. Die Staatsanwältin sprach von einer "völlig sinnlosen Tat aus spontaner Wut" und ohne wirkliches Motiv.

Nach der Tat ergriff die Frau zunächst die Flucht. Später machte sie sich auf die Suche nach dem Mann, der sich zu einer Tankstelle geschleppt hatte. Auch gegen sich selbst war sie laut Staatsanwältin in diesem Zustand völlig rücksichtslos, als sie mit der Hand die Glasscheibe einer Wohnungstür zertrümmert hatte.

Das Gericht ging wegen der erheblichen Alkoholisierung und eines nachgewiesenen Cannabiskonsums von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei der aus äußerst schwierigen Familienverhältnissen stammenden Angeklagten eine Suchtproblematik und eine kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie eine persönliche Unreife festgestellt. Er empfahl die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.