Foto: Puchner (Symbolfoto)

Betroffene berichten von Ängsten und Abschiebungen. Politische Lösung gefordert.

Villingen-Schwenningen - Der Januartag 2019 bleibt im Gedächtnis wie das erstarrte Gesicht eines dunkelhäutigen Mannes. Wenige Stunden später sitzt - nennen wir ihn Akal - im Flugzeug nach Gambia. Zurück bleibt Arbeitgeberin Stefanie Holland mit dem Gefühl, "dass hier in Deutschland etwas gründlich schief läuft".

Die kaufmännische Leiterin des Unternehmens Fürstenberg THP sitzt an diesem Spätvormittag nicht weit von jenem Büro entfernt, in dem vor einem Dreivierteljahr ein hoffnungsvolles Kapitel für Ihre Firma und einen 32-jährigen jäh endet. Über einen Trainer aus Bad Dürrheim lernt sie den Gambier kennen mit "Duldungsstatus". Das auf Technische Holzproduktion spezialisierte Unternehmen kann den jungen Mann gut brauchen, bemüht sich um eine Arbeitserlaubnis, die ab 22. November 2018 vorliegt und ein Jahr gilt. Schnell ist er integriert, "er war zuverlässig, wollte arbeiten und war auch schnell bei seinen Kollegen beliebt", erinnert sich Holland. Doch seine Zeit in Hüfingen endet nach knapp sechs Wochen im Betrieb. Für Holland ein Unding: "Zu was dann die Arbeitserlaubnis?"

Stefanie Holland bekommt das Bild nicht aus ihrem Kopf: Der Moment, als fünf Polizisten über den Hof laufen, das Dokument mit dem Vollzugsbescheid vorzeigen und Alkall mitnehmen. Gefasst nimmt er Mitte Januar die Nachricht von der Abschiebung auf, seine kaufmännische Chefin empfindet die Situation als "surreal". Die Frage schießt ihr durch den Kopf: "Ist das korrekt, was hier abläuft?" Am gleichen Tag noch sitzt der Gambier im Flugzeug.

Verunsicherung groß

Der 32-Jährige ist einer der wenigen Flüchtlinge, die bislang aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis abgeschoben wurden. Von 1. Januar bis Ende Juni 2019 waren es 17 Personen, hießt es aus dem zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe. Wieso werden "Geduldete" zehn Monate vor Ende der Arbeitserlaubnis abgeschoben? Die Antwort aus dem RP: "Durch eine Beschäftigung ergibt sich kein Bleiberecht. Die Duldung wird in der Regel für drei Monate mit sogenannter "auflösender Bedingung" ausgestellt. In dem Moment der Ausreise/Abschiebung erlischt die Duldung und damit auch die Arbeitserlaubnis." Doch nicht nur Holland sieht das anders: "Wenn jemand eine Arbeitserlaubnis hat, muss das für uns Arbeitgeber auch verbindlich sein." Christian Ruf, kaufmännischer Leiter in der Aluminium Gießerei VS, stimmt zu. "Einige Arbeitgeber würden gerne Geflüchtete einstellen, aber die Verunsicherung ist zu groß." Dennoch hat die AGVS derzeit einen jungen Gambier beschäftigt. Thomas Dautel, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Rottweil, ergänzt: "Wir erleben Frustration bei Helfern und Unsicherheit bei Arbeitgebern." Entsprechend laut sind die Forderungen nach einer "politischen Lösung", für die sich die Unternehmerinitiative Bleiberecht aus dem Land schon längst stark macht.

Diese Aussagen und Forderungen können die Verantwortlichen des Jobclubs VS mehrfach unterschreiben. Abschiebungen werden dann absurd, wenn "die Geduldeten integriert sind, arbeiten, zuverlässig sind und in den Betrieben gebraucht werden", so Chrisitian Utischill. Denn nicht nur Flüchtlingshelfer und Betroffene hängen in der Luft. Verunsicherung macht sich auch dort breit, wo nicht nur Fachkräfte, sondern Arbeitskräfte generell gesucht werden: in den Betrieben. Stefanie Holland spricht das aus, was viele ihrer Arbeitgeberkollegen denken: "Wir brauchen nicht nur Fachkräfte, sondern auch auch Helfer, die bereit sind, körperliche Arbeit zu verrichten." Seitens der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg heißt es ergänzend: "Das Potenzial, das diese Menschen mitbringen, darf nicht übersehen werden."

Großes Potenzial

Das "große Potenzial" vor Augen hat Martin Hayer, Geschäftsführer des AWO-Seniorenzentrums am Park in VS, wenn er sein Gegenüber betrachtet. Lamin, seit 18 Monaten in der Einrichtung, der nach seiner Kurzausbildung zum Altenpflege-Helfer nun eine Ausbildung zum Altenpfleger absolviert. Doch ob er danach bleiben kann, ist fraglich. "Er ist immer noch in der Duldung. Er kann theoretisch jeden Tag abgeschoben werden" meint Hayer, während Lamin den Blick senkt: "Ja, für mich ist das alles sehr belastend". Denkt er an seine Aufgaben im Heim, huscht ein Lächeln in sein noch angespanntes Gesicht: "Ich arbeite so gerne mit den alten Leuten". Hayer ergänzt: "Die Bewohner lieben ihn, er hat eine so freundliche Art." Für ihn eine "absurde" Situation, vor allem deshalb, weil gute Kräfte in der Altenpflege deutschlandweit gesucht werden. "Alle, die hier arbeiten und sich integrieren wollen, die sollten auch bleiben dürfen."

Was ist das Fazit aus diesen Lebensgeschichten, die landesweit keine Einzelfälle sind und die ein Politiker so kommentiert: "Die, die alles richtig machen, sind am schnellsten abzuschieben, weil sie gemeldet sind." Die Liberalen, so der FDP-Bundestagsabgeordnete Marcel Klinge, fordern einen "Spurwechsel", der über das jüngst beschlossene Gesetz zur Beschäftigungsduldung hinausgeht: Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete sollten sich bei geeigneter Qualifikation für einen dauerhaften Aufenthalt bewerben können, jedoch unter gewissen Bedingungen. Dieses Vorgehen lehnen CDU/CSU ab. Bundestagsabgeordneter Thorsten Frei: "Wer nach einem langen und aufwändigen Asylverfahren einen ablehnenden Asylbescheid erhält, ist nicht schutzbedürftig und muss unser Land verlassen."