Villingen-Schwenningen (cos). Wenn auf die vom Regierungspräsidium Freiburg abgewiesene Wahlanfechtung Fridi

Villingen-Schwenningen (cos). Wenn auf die vom Regierungspräsidium Freiburg abgewiesene Wahlanfechtung Fridi Millers eine Klage beim Verwaltungsgericht folge, müsse der Gemeinderat gegebenenfalls über die Einsetzung eines Amtsverwesers entscheiden, so Bürgermeister Detlev Bührer am Mittwochabend im Gemeinderat hinsichtlich der Amtseinsetzung des designierten künftigen OBs Jürgen Roth. "Wenn eine Klage kommt, wird er das Amt auch am 1. Januar antreten, aber er kann es nicht als OB antreten, sondern muss es als Amtsverweser tun", erläuterte Bührer. In dieser Situation ist aktuell auch der neuzum Freiburger OB Gewählte Markus Horn – er muss sich nach Medienberichten in seiner Rolle als Amtsverweser noch gedulden. Das in dieser Sache am Dienstag gefällte Urteil müsse erst zugestellt und rechtskräftig sein – die Klägerin habe einen Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen.