Wenn die AfD und die Antifa aufeinander treffen, braucht es schon mal die Polizei, um für Ruhe zu sorgen – so geschehen in Schwenningen. Auch an diesem Wochenende wollen wieder beide Gruppen mit Info-Ständen aktiv sein. Foto: Preuß

Wahl-Info: Gruppierungen darf man nicht ins Nirwana schicken. Parteien dürfen "in der Öffentlichkeit für ihre Vorstellungen werben."

Villingen-Schwenningen - Vor der Wahl laufen die Werbetrommeln der Parteien und Gruppierungen auf Hochtouren.

Und manchmal brennen dabei offenbar auch Sicherungen durch: Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) und des Offenen Antifaschisteischen Treffens VS (OAT VS) kamen sich dabei am vergangenen Wochenende so heftig ins Gehege, dass am Ende ein Großaufgebot der Polizei in der Schwenninger Innenstadt anrücken musste.

Doch hätte die Stadt Villingen-Schwenningen, welche diese Infostände genehmigt, nicht Vorkehrungen treffen können und beide Gruppierungen möglichst weit voneinander platzieren können? Wie sehr der Verwaltung dabei die Hände gebunden sind, machte deren Pressesprecher Nicolas Lutterbach im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten jetzt deutlich.

"Ganz entschieden" widersprach er dem Vorwurf, die Stadt habe fahrlässig gehandelt und ihren Teil zu den Ausschreitungen beigetragen. Das Bürgeramt habe "elementare Grundrechte" berücksichtigen müssen, sagt Lutterbach. Als Gruppen, die bei der politischen Willensbildung des Volkes laut Artikel 21 des Grundgesetzes mitwirken, dürfen die Parteien das beispielsweise auch tun, indem sie "in der Öffentlichkeit für ihre Vorstellungen werben".

Sechs Wochen vor Wahlen hält die Stadt deshalb bestimmte, stark frequentierte Plätze für Parteien und deren Info-Stände vor – "und natürlich darf auch die AfD als Partei, die an der Landtagswahl teilnimmt, dort für ihre Politik und ihr Wahlprogramm werben". Vergangenes Wochenende war das vor dem City-Rondell der Fall.

Nach der Anmeldung des Info-Standes der AfD sei die Anmeldung der Antifa für eine Versammlung am City-Rondell eingegangen. Aufgrund ihrer politischen Rivalität "wurde der Antifa aber natürlich hierfür keine Fläche in direkter Nachbarschaft zum Info-Stand der AfD zugewiesen, sondern ein Platz vor dem Sport Müller-Geschäft", so der Pressesprecher.

In Sicht- und Rufweite der Gegengruppierung

Noch mehr entzerren könne man die Angelegenheit nicht, denn: Laut Versammlungsrecht darf eine solche Versammlung "nicht einfach an irgendeinen Platz verwiesen werden", sondern habe der Standbetreiber "das ausdrückliche Recht, mit seiner Versammlung in Sicht- und Rufweite einer Gegengruppierung (...) zu demonstrieren".

Soll heißen: Wenn eine Gruppe die Nähe zu Gegnern sucht, sitzt die Stadt in der Zwickmühle. Ganz ähnlich beispielsweise sei es der Verwaltung bei den Pegida-Demos auf dem Münsterplatz ergangen. Abgesehen davon, so Lutterbach, seien sich die Gruppen erst nach dem Abbau des AfD-Standes wirklich in die Haare geraten.

Auf der Hut ist man trotzdem auch an diesem Wochenende: Sowohl die AfD als auch die Antifa haben wieder Info-Stände beziehungsweise Versammlungen angemeldet.