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Unstimmigkeiten im Fall Gwen: Ehrenamtlich für Malteser im Einsatz. Stadt weist Vorwürfe zurück.

VS-Schwenningen - Hund ist nicht gleich Hund. Das zeigt die unterschiedliche Beurteilung der Vierbeiner in Sachen Hundesteuer. Ein Paar aus Schwenningen beklagt zudem, dass selbst Tiere mit einer besonderen Aufgabe nicht steuerfrei sind – und das angeblich nur in VS.

Der Fall des Border Collies Gwen klingt im ersten Moment gravierend: Ein angeblich ausgebildeter Besuchshund ist für die Maltester Villingen samt Frauchen ehrenamtlich im Einsatz, wird von der Stadtverwaltung dennoch als steuerpflichtig eingestuft und trotz angeblich mehrfachem Vorlegen des Qualifizierungszertifikats wird die Hundesteuer vom Konto der Halterin gepfändet.

So wie Hundebesitzerin Susanne Bruder die Geschichte ihrer Hündin Gwen in einem Schreiben an Oberbürgermeister Jürgen Roth, das unserer Zeitung vorliegt, schildert, wiegen die Vorwürfe schwer. Und Bruders Lebensgefährte Krunislav Jovic bestätigt den Verlauf des Konflikts mit der Stadt: "Wir haben im Frühjahr 2018 drei Mal das Zertifikat geschickt und Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt", erklärt er im Telefongespräch.

Eine Geschichte – zwei Versionen

Parallel dazu ging ein Schreiben, in dem der Fall geschildert wird, am 10. April an den damaligen OB Rupert Kubon. In der Folge, so schildert Jovic, habe das Paar vom zuständigen Amtsleiter "die Bestätigung bekommen, dass Gwen von der Steuer befreit wird" – gefolgt von späteren Mahnungen und der letztendlichen Pfändung.

Diese Version kann Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, nicht bestätigen. "Uns liegt die notwendige Prüfungsurkunde bis heute nicht vor." Der mehrfachen Aufforderung, datiert auf August 2018, sei die Hundebesitzerin nicht nachgekommen. "Wir haben, trotz Einschreiben, keine Reaktion bekommen", betont Brunner. Hinzu kommt, dass der Amtsleiter Hans Kech laut Brunner nicht entgegen der gültigen Hundesteuersatzung die Befreiung zugesichert hat, sondern versicherte: "Sollten die angeforderten Nachweise erbracht werden und eine Prüfung dieser eine Befreiung zulassen, dann würde die Hündin natürlich von der Steuer befreit", gibt Brunner wieder. Im Dezember habe sich dann Bernd Sakschewski, Dienststellenleiter der Malteser im Schwarzwald-Baar-Kreis, auf Bitte von Krunislav Jovic an die Stadt gewandt und schriftlich bestätigt, dass der Hund 2018 für die Malteser als Besuchshund tätig war. Dazu absolvierte Gwen eine 52-stündige Ausbildung, wie Sakschweski erklärt.

Und die Angelegenheit wird noch kurioser: In ihrem Schreiben an Oberbürgermeister Roth schreibt Susanne Bruder: "Gwen ist im Übrigen im August durch Vergiftung gestorben. Auch dies habe ich mitgeteilt." Dass der Hund mittlerweile verstorben sein soll, sei für die Steuersache nur bedingt von Bedeutung, wie Brunner erklärt: "Finanziell ist es so, dass die für ein Jahr bezahlte Hundesteuer bis zu dem Monat zurückgerechnet wird, in dem der Hund verstorben ist." Das sei aber nicht der Punkt in diesem Fall, "denn uns liegt gar keine Abmeldung des genannten Hundes vor", sagt die Pressesprecherin.

Villingen-Schwenningen ist kein Einzelfall

Auch Bernd Sakschweski war überrascht, dass der Hund gar nicht mehr lebt. "Da es aber um die Steuer von 2018 geht, war das für mich bei der Bescheinigung nicht relevant." Nach jetzigem Stand ist Susanne Bruder dazu verpflichtet, die Hundesteuer für Gwen inklusive diverser Mahngebühren von insgesamt 164 Euro zu begleichen.

Der Ausgang des Verfahrens bleibt vorerst offen. Dem grundsätzlichen Ansinnen des Schwenninger Paares verleiht Jovic, der sich ebenfalls ehrenamtlich bei den Maltesern engagiert, jedoch Nachdruck: Er kritisiert an der städtischen Satzung, dass diese Besuchshunde nicht berücksichtigt. "Ich bin teilweise vier Mal die Woche mit meinem Hund auf Termin und das alles ehrenamtlich. Da wäre eine Anerkennung der Leistung des Hundes und unseres finanziellen Aufwands angebracht." Den Vorwurf, Villingen-Schwenningen sei die einzige Stadt, in der Besuchshunde steuerpflichtig seien, widerlegt jedoch die städtische Pressesprecherin. Mit Bad Dürrheim, Niederschach, Mönchweiler, Brigachtal, Donaueschingen, Schramberg, Rottweil, Oberndorf und Sulz nennt sie gleich neun Städte und Gemeinden, in denen die Befreiung nicht gilt. "Und auch in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Konstanz ist das der Fall", blickt Brunner über die Region hinaus. Sie macht aber auch deutlich, dass die Satzung durchaus zum politischen Thema werden kann und eine genauere Definition der Steuerbefreiung erfolgen könnte.