Verwaltungsgericht bestätigt Ausweisung wegen "mangelnder Distanz zu islamistischen Umtrieben".

Villingen-Schwenningen - Er hat es nicht lassen können und aus seiner Sympathie für das al-Qaida-Netzwerk weiterhin kein Hehl gemacht. Diese "mangelnde Distanz zu seinen islamistischen Umtrieben" besiegelten das Schicksal eines 28-jährigen Türken aus VS. Das Verwaltungsgericht Mannheim hat einen Eilantrag des Mannes gegen seine Ausweisung aus Deutschland abgelehnt und damit eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg bestätigt. teilte gestern Pressesprecher Wilhem Treiber mit.

Nun bleibt dem türkischen Staatsangehörigen, der seit seiner Geburt in Deutschland lebt, nur noch, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzulegen. Dieses "Hausverbot", so Wilhelm Treiber, sei zwar eine harte Konsequenz, aber "diese hat er selbst zu verantworten."

Der Türke hatte ein Drohvideo von al-Qaida in seinen Youtube-Account eingestellt. In diesem Video wurden Terroranschläge in Deutschland angedroht für den Fall, dass bei der damals im Jahr 2009 bevorstehenden Bundestagswahl eine Regierung gewählt werde, die den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr befürworte.

Das Amtsgericht Stuttgart hatte ihn wegen Beihilfe zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. "Davon hat er sich jedoch nicht abhalten lassen", so der Pressesprecher, "und erneut Videos ins Netz gestellt, die seine Sympathien für al-Qaida offenbarten." Nicht nur das Regierungspräsidium, sondern auch das Freiburger Gericht sahen in den Aktionen ein "hohes Gefährdungspotenzial für Deutschland".