Für den Betrieb der Villa Junghans in Zukunft gibt es mehrere Überlegungen. Foto: Fritsche

Wie in der amerikanischen Filmkomödie „Und täglich grüßt das Murmeltier“ kommt auch die Villa Junghans nicht aus einer Zeitschleife heraus. Die Zukunft ist nach wie vor offen.

Nicht erst seit dem Ausscheiden der Pächterfamilie Weisser Ende 2022 ist die Villa Junghans ein wiederkehrendes Thema im Gemeinderat. Seit Jahrzehnten steht ihre Zukunft immer wieder auf der Tagesordnung. Schon vor 46 Jahren am 25. Juni 1979 stellte der 2022 verstorbene langjährige Stadtrat Klaus Grüner „in Übereinkunft mit dem FDP-Ortsverband“ einen Antrag zur Villa Junghans im Gemeinderat, nachdem einige Tage davor die Stadträte „mit überwältigender Mehrheit“ einen Verkauf ausgeschlossen hatten. „Es wird ein Investor und Pächter gesucht, der in räumlicher Verbindung zum Parkhotel einen Hotelneubau zu Eigentum erstellt und betreibt. Die Stadt stellt das Parkhotel für eine geringe Pacht langfristig zur Verfügung und räumt ein Vorkaufsrecht ein“, formulierte Grüner damals.

 

Mögliche Betriebsformen

In Teilen liest sich Grüners auf einer Schreibmaschinenseite verfasste Antrag wie eine Blaupause der siebenseitigen Sitzungsvorlage, die Wirtschaftsförderer Ralf Heinzelmann für den Verwaltungsausschuss am Donnerstagabend erstellt hat. Unter dem Tagesordnungspunkt „Villa Junghans: Vorstellung alternativer Betriebs- und Besitzformen und Beschluss über die weitere Vorgehensweise“ soll über deren Zukunft beraten werden. Als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen hat Heinzelmann fünf Modelle für mögliche Betriebs- und Besitzformen zusammengetragen: die Errichtung einer Stiftung , die Gründung einer Genossenschaft, die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Pächtersuche durch ein auf die Revitalisierung von kommunalen Gastronomieobjekten spezialisierten Maklerunternehmen, einen Investor mit Erbbaurecht nach vorheriger Konzeptvergabe.

Für alle fünf Modelle listet Heinzelmann ausführlich Vor- und Nachteile auf, um sich abschließend in einer „Gesamtwürdigung“ für das Modell fünf als Beschlussvorschlag auszusprechen: Bei diesem soll die Suche nach einem Investor/Betreiber über eine „Konzeptvergabe“ nach einem vorausgehenden „Wettbewerb“ erfolgen.

Risiko von Empfehlung

Als Beispiel für eine derartige Konzeptvergabe mit Erbbaurecht verweist Heinzelmann detailliert auf ein aktuelles Projekt in Herrenberg. Was Heinzelmann bei der Gesamtwürdigung aber auch nicht verschweigt: „Das Risiko, dass sich in einem solchen Verfahren eventuell niemand finden könnt, gilt es zu kennen und abzuwägen.“

Ein Zuschlag an den Gewinner des Wettbewerbs zur Konzeptvergabe könnte je nach dessen Verlauf zwischen März und Juni 2027 erfolgen. „Angesichts dessen, dass die Stadt in der aktuellen Haushaltssituation selbst kaum in der Lage sein wird, alle priorisierten Investitionsprojekt selbst zu steuern, empfiehlt die Verwaltung die Konzeptvergabe als realistische Option“, formuliert Heinzelmann am Schluss der Vorlage.