Nach einem Zeitungsbericht haben innerhalb von vier Wochen Hundehalter ihre Vierbeiner neu angemeldet. Ob sie damit Sanktionen zuvorkommen wollten?
Will man strittige Sachverhalte nicht zu früh hinausposaunen, möchte man „keine schlafenden Hunde wecken“. „Schlafende Hunde“ hat aber möglicherweise eine Beschlussfassung des Gemeinderats geweckt. Besser gesagt, die Berichterstattung zur Gemeinderatssitzung hat womöglich den einen oder anderen Hundebesitzer aufgeschreckt.
Neue Sätze ab Januar
Was ist passiert? Der Gemeinderat kündigte Anfang November eine Erhöhung der Hundesteuer an. Ab Jahresanfang 2025 steigen die Steuersätze für den Ersthund von 108 auf 144 Euro. Jeder weitere Hund wird mit 288 Euro zu Buche schlagen. Bisher lag der Satz bei 216 Euro. Teurer werden auch die Kampfhund- und Zwingersteuer.
Die Stadt, so hieß es in der Sitzung, werde 2025 mit Einnahmen in Höhe von 155 000 Euro aus der Hundesteuer rechnen. Vielleicht sogar mit mehr. Weil es offenbar im Stadtgebiet auch nicht angemeldete Hunde gebe, werde es in nächster Zeit zu vermehrten Kontrollen der Hundehaltungen kommen. Mit diesen Kontrollen werde ein externer Serviceanbieter beauftragt.
Ungutes Gefühl?
Möglicherweise sorgte dieser Absatz für ein ungutes Gefühl unter Besitzern von Hunden ohne Steuermarke, lässt sich doch ein Hund weder in der Wohnung einschließen noch unerkannt in einer Handtasche transportieren. Also was tun?
Die Konsequenz könnte mit einer Auskunft aus dem Rathaus zusammenhängen. Binnen vier Wochen nach dem Zeitungsbericht seien bei der Stadt Donaueschingen 22 Hunde neu angemeldet worden, schrieb Beatrix Grüninger, Sprecherin der Stadtverwaltung. 22 von jetzt rund 1250 Hunden in der Stadt. Die Hundesteuer werde immer anteilig des Jahressteuerbetrags ab dem Folgemonat nach Beginn der Hundehaltung erhoben. Dazu kommt eventuell eine Nachbesteuerung. Auch rückwirkend muss der Hundehalter angeben, seit wann er den Hund hält.
Versteuert wird laut Aussage der Stadtverwaltung Donaueschingen jeder Hund im Alter von mindestens drei Monaten. Dies ist der Stadt unter Angabe der Hunderasse schriftlich mitzuteilen. Wer sich einen Hund anschafft, muss das innerhalb eines Monats mitteilen. Wer vorsätzlich oder leichtfertig diesen Verpflichtungen zuwider handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.