Die Bürgermeisterwahl im Kurort Bad Bellingen steht am Sonntag an. Unsere Zeitung wirft einen letzten Blick auf Zahlen und Fakten.
Ein wichtiger Tag für die Kurgemeinde: Am Sonntag, 25. Januar, sind die Bad Bellinger Bürger dazu aufgerufen, ihren Bürgermeister zu wählen.
Neben Amtsinhaber Carsten Vogelpohl kandidieren der pensionierte Ingenieur Karl Wiesler aus der Schweiz, der Bamlacher Schlossermeister Harro Kienzler und der Lörracher Architekt Franz Feldmeyer.
Gewählt werden kann am Wahlsonntag in allen vier Ortsteilen (Bad Bellingen: Kurmittelhaus, Rheinweiler: Schule, Bamlach: Halle, Hertingen: Bürgersaal). Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet und laut Verwaltung alle barrierefrei.
Insgesamt gibt es in der Gemeinde Bad Bellingen knapp 4000 wahlberechtigte Bürger. Viele von ihnen haben bereits ihre Stimme abgegeben – per Briefwahl. Am Freitagmorgen zählte das Bad Bellinger Rathaus insgesamt 606 beantragte Briefwahlunterlagen.
Auszählung ist öffentlich
Regulär beantragt werden kann Briefwahl bis Freitagabend, 18 Uhr. Die Gemeinde weist jedoch darauf hin, dass bei plötzlicher Krankheit die Briefwahl noch am Wahltag bis 15 Uhr veranlasst werden könne.
Bei einer Bürgermeisterwahl hat jeder Wähler eine Stimme. Die Auszählung des Wahlergebnisses nach der Schließung der Wahlräume um 18 Uhr ist öffentlich. Interessierte Bürger haben Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
Ergebnis gegen 19 Uhr
Marc Braun, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses, rechnet damit, das vorläufige Endergebnis am Sonntag gegen 19 Uhr vor dem Kurhaus verkünden zu können.
Sollte ein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erzielen, findet im Anschluss im Kurhaus eine Wahlparty statt. In diesem Fall dürfte es auch wieder die traditionelle Bürgermeister-Tanne der Feuerwehr und ein Ständchen des Musikvereins geben.
Zweiter Wahlgang möglich
Sollte am Sonntag keiner der vier Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen in Höhe von mehr als 50 Prozent auf sich vereinen, gibt es einen zweiten Wahlgang. Dieser würde in zwei Wochen, also am 8. Februar, stattfinden. Dann entscheidet die einfache Mehrheit.
Bei einem zweiten Wahlgang wären indes nur noch zwei Kandidaten im Rennen, der Erst- und der Zweitplatzierte aus dem ersten Wahlgang. Die beiden Kandidaten mit den wenigsten Stimmen würden automatisch ausscheiden, verweist Wahlleiter Niklas Grießhammer auf eine entsprechende Änderung in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Seit 2023 gilt bei Bürgermeisterwahlen die Stichwahlregelung. Das bedeutet auch: Es können sich bei einem zweiten Wahlgang nicht mehr neue Kandidaten bewerben, so wie es noch vor der Gesetzesnovellierung möglich war.