Anfangs traf die Geflügelpest vor allem nördliche Gefielde, jetzt aber auch die Region immer mehr. Foto: Schrader

Die Geflügelpest durchdringt die Region immer weiter. Nun gehen sowohl der Sperrbezirk als auch das Kontrollgebiet noch weiter.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Nachdem das Veterinäramt des Schwarzwald-Baar-Kreises am 24. März in bisher fünf Geflügel-Kleinbeständen die Geflügelpest feststellen musste, wurde jetzt eine Allgemeinverfügung durch das Amt erlassen, die bis 30. April in Kraft ist. Darin werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

 

Die Geflügelpest ist in den Gemeinden Furtwangen, Schönwald und Schonach im Schwarzwald-Baar-Kreis ausgebrochen. Aufgrund von erweiterten Anforderungen zur Seuchenbekämpfung der EU- Kommission und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft muss für die mit der Geflügelpest betroffenen Kleinhaltungen nun jeweils auch eine Sperrzone und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet werden. Ferner wird der Schwarzwald-Baar-Kreis durch Ausbruchsbetriebe in anderen angrenzenden Landkreisen mit weiteren Kontrollzonen betroffen. Insofern hat die Anzahl der Sperrzonen sowie der Beobachtungsgebiete im Landkreis deutlich zugenommen.

Der Sperrbezirk

Zum Sperrbezirk wurden folgende Städte und Gemeinden erklärt: Schonach, Schönwald, Furtwangen, Gütenbach, Triberg-Stadt und Triberg-Nußbach, St. Georgen-Oberkirnach, Vöhrenbach-Langenbach und -Urach.

Das Beobachtungsgebiet

Zum Beobachtungsgebiet wurden folgende Städte und Gemeinden erklärt: Unterkirnach, Villingen und Herzogenweiler, Triberg-Gremmelsbach, St. Georgen-Stadt, St.Georgen-Langenschiltach, -Peterzell, -Brigach und -Stockburg, Vöhrenbach und Hammereisenbach-Bregenbach sowie Blumberg.

Die Regeln

Für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet wurden unter anderem folgende Maßnahmen angeordnet: Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, muss diese ab Donnerstag, 1. April, in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten. Die Tierhalter müssen dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung schnellstmöglich die Anzahl der gehaltenen Vögel (mit Nutzungsart und Standort) und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand gebracht werden. Die weiteren Maßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden, https://www.lrasbk.de/Öffentliche-Bekanntmachungen/.

Wie alles anfing

Bei einem Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen ist die Geflügelpest ausgebrochen. Dies wirkt sich auch auf den Schwarzwald-Baar-Kreis aus. In den vergangenen Tagen wurden von diesem Aufzuchtbetrieb Junghennen an zahlreiche Kleinhaltungen in mehreren Landkreisen – so auch in den Schwarzwald-Baar-Kreis – geliefert. Zwischenzeitlich sind Tiere in mehreren dieser Bestände sichtbar erkrankt und teils verendet. Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist davon mit bisher fünf Geflügel-Kleinbeständen betroffen. Das Veterinäramt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis musste tätig werden und am 23. und 24. März insgesamt etwas mehr als 100 Hühner keulen. In allen Beständen waren die Symptome der Geflügelpest, das heißt tote und morbide Hühner, eindeutig vorhanden.

Die Mitarbeiter des Veterinäramtes haben zahlreiche Proben zur Diagnosesicherung entnommen und bereits an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg versandt. In der Zwischenzeit wurden die hochpathogenen Geflügelpesterreger in sämtlichen Proben durch das Labor nachgewiesen. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.