Geparkt wurde etwa auf dem Gehweg, im absoluten Halteverbot und ohne Ticket. Foto: Köhler

Neben den Falschparkern beschäftigten den KOD auch abermals E-Scooter-Fahrer in der Fußgängerzone.

Die Chrysanthema, Kontrollen in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften, Überprüfungen von Fahrrädern und E-Scootern sowie der ruhende Verkehr waren Schwerpunkte der Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im vierten Quartal 2025. Das berichtet die Verwaltung in einer Pressemitteilung.

 

Ruhender Verkehr: Der KOD musste 2625 Falschparker verwarnen – unter anderem aufgrund von Parken auf dem Gehweg oder im absoluten Halteverbot sowie ohne Ticket.

E-Scooter und Fahrradkontrollen in der Marktstraße: Im Zusammenhang mit E-Scootern stellte der KOD 73 Verstöße fest. Der Großteil betraf das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone, darüber hinaus wurden Verfahren wegen der Mitnahme weiterer Personen, der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt sowie fehlenden Versicherungsschutzes der Elektrokleinstfahrzeuge eingeleitet. Darüber hinaus wurde das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern außerhalb der zugelassenen Zeiten und Bereiche in 16 Fällen verwarnt.

Chrysanthema: Insbesondere im Bereich der Busparkplätze und des Veranstaltungsareals kam es während der Blumenschau zu zahlreichen Verkehrsverstößen. Fahrzeuge, die Zufahrten blockierten oder im absoluten Halteverbot abgestellt waren, wurden abgeschleppt. In drei Fällen ging der KOD gegen organisiertes Betteln vor und erhob Sicherheitsleistungen. Zudem wurden Platzverweise wegen nicht genehmigter Sondernutzungen ausgesprochen, auch gegenüber einem Luftballonkünstler.

Kontrolle Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte: Bei Kontrollen in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurden 20 Verstöße gegen die örtliche Satzung festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Beanstandet wurden etwa abgeklebte Rauchmelder sowie nicht erlaubte Übernachtungsgäste.

Fahrzeuge ohne Zulassung und nicht betriebsbereite Fahrzeuge: Bei weiteren Kontrollfahrten sprach der KOD Verwarnungen für 66 Fahrzeuge aus, die auf öffentlich gewidmeten Flächen abgestellt wurden und nicht zugelassen oder betriebsbereit waren. Bei nicht fristgerechter Entfernung wurden diese abgeschleppt.

Werbeanhänger: Während der Streifenfahrten wurden sieben abgestellte Werbeanhänger festgestellt. Da diese ohne die erforderliche Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum parkten, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Fahrradkontrollen: Insgesamt wurden im vierten Quartal 27 Fahrräder ohne oder mit nicht ausreichender Beleuchtung festgestellt.