Es ist ein Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten zwischen Sozialamt und Krankenkasse statt dringend benötigter Hilfe: Die Eltern des achtjährigen Nevio Kaufmann, der an einen Rollstuhl gebunden ist, kämpfen um die Beförderung ihres Sohnes zur Schule.
Empfingen-Wiesenstetten - Nevio Kaufmann, inzwischen acht Jahre alt, ist seit Geburt im bürokratischen Räderwerk der Behörden gefangen. Das Sozialamt im Kreis Freudenstadt möchte zwei notwendige wöchentliche Beförderungskosten nicht übernehmen.
Von November 2015 bis November 2018 war Nevio im Wiesenstetter Kindergarten. Für seine Betreuung hatte er eine FSJ-Kraft und eine Integrationskraft zur Verfügung, beide nur für seinen Aufenthalt im Kindergarten zuständig. Nach vielem Hin und Her und Gesprächen bekam Nevio nach der Schließung der Wiesenstetter Einrichtung einen Platz im evangelischen Johannes-Kindergarten Horb. Dieser Kindergarten hat ein besonderes pädagogisches Konzept, dazu eine passende Sprachförderung mit Gebärden, zudem gab es eine heilpädagogische Unterstützung zur Frühförderung.
Corona ändert vieles
Seit Sommer 2020 ist Nevio in der Dreifürstensteinschule in Dornstetten, getragen von der KBF. Es ist eine Schule für körperbehinderte Kinder. Nevio gefällt es dort sehr gut. Von Montag bis Freitag wird er mit dem KBF-Bus um 7 Uhr abgeholt und an drei Tagen um 16.45 Uhr wieder heimgebracht, an den beiden weiteren Tagen um 14.30 Uhr.
Bedingt durch die Corona-Pandemie ist aber vieles anders. Zurzeit wird Nevio jeden Tag um 14.30 Uhr nach Haus gebracht. Wie lange dies noch so geht, ist offen. Die Dreifürstensteinschule wird, sobald es die Corona-Pandemie hergibt, wieder auf die Ganztagsschule um-steigen.
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Nun zum aktuellen Problem der Familie, eigentlich nur ein finanzielles, könnte man meinen. Aber es ist komplizierter: Nevio braucht dreimal pro Woche eine Förderung in Logopädie und Physiotherapie. Wenn er bei der Vollzeitschule erst um 16.45 Uhr heimkommen würde, möchte er noch mindestens eine Stunde Kind sein, was man ihm nicht verwehren kann. Auch andere Kinder haben das Recht, nach einem langen Schultag einfach runter kommen zu dürfen. Dazu kommt eine sehr intensive hygienische Versorgung, die an mehreren Tagen der Woche auch mindestens eine Stunde benötigt. Eine Logopädie- und Physiotherapiestunde lässt sich am Abend nicht mehr einbauen. Nevio habe durch die aktuellen Therapien zu Hause schon große Fortschritte gemacht, so seine Eltern Nina Klein-Wiele und Christian Kaufmann.
Antrag beim Sozialamt
Am 10. Februar hat die Familie beim Landratsamt – Sozialamt – Freudenstadt einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch für Nevio gestellt. Dabei ging es um eine Einzelbeförderung zweimal in der Woche zur Schule. Der Grund dafür sind die Therapien am Morgen. Dieser Antrag wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass für Fahrtkosten in Zusammenhang mit ärztlich verordneten Therapien die Krankenkasse Ansprechpartner sei. Nach Ansicht der Familie hätte das Sozialamt innerhalb von 14 Tagen nach der Antragstellung mit der Krankenkasse DAK eine Kooperation eingehen müssen, bei der geklärt wird, wer und wie die anfallenden Kosten für die Einzelbeförderungen zu tragen sind. Dies geschah nicht.
Inzwischen zeichnet sich ein nahezu unauflösbares Hin- und Herschieben von Verantwortung zwischen Sozialamt und Krankenkasse ab. Auf Nachfrage unserer Zeitung schreibt das Landratsamt: "Das Sozialamt übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für den Schulbesuch und erstattet diese direkt der Schule. Über das Amt für Ordnung und Verkehr wird der Transport zur Schule mit einer Sammelbeförderung organisiert. Ist eine Behandlung während des Schulbesuchs erforderlich, dann ist für die Kosten dieses Transports die Krankenkasse zuständig. Wird bei uns ein solcher Antrag gestellt, hören wir an und verweisen wir auf die Zuständigkeit der Krankenkasse. Meldet sich der Betroffene nicht, gehen wir davon aus, dass die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt und lehnen den Antrag ab. Meldet sich der Betroffene und teilt mit, dass die Krankenkasse die Kosten nicht trägt, setzen wir uns mit der Krankenkasse unverzüglich in Verbindung und klären ab, was einer Bewilligung entgegensteht."
Dass diese Regelung in der Praxis aber nicht aufgeht, zeigt die Reaktion der Familie auf die Stellungnahme des Landratsamts: "Unsere Rechtsberatung sagt, dass sich das Sozialamt direkt mit der Kasse in Verbindung setzen muss, um zu klären wer welche Kosten übernimmt. Andersherum gilt das genauso, wenn ich bei der Kasse etwas beantrage, das eher kein Hilfsmittel ist, sondern zur Teilhabe beiträgt, dann muss die Kasse sich mit dem Amt in Verbindung setzen und klären wer was übernimmt. Leider haben wir auch diese Seite bereits durch. Wir müssten ja sonst sämtliches bei beiden Stellen beantragen."