Für Grundschüler gilt weiter die Maskenpflicht im Südwesten. (Symbolbild) Foto: dpa/Christoph Soeder

Grundschüler in Baden-Württemberg müssen weiter Corona-Schutzmasken tragen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lehnte mehrere Eilanträge ab.

Mannheim - Zehntausende Grundschüler im Südwesten müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) weiter Corona-Schutzmasken tragen. Eilanträge von fünf Grundschülern gegen die Maskenpflicht lehnte das Mannheimer Gericht ab.

Die Regelung sei rechtmäßig, teilte der VGH am Donnerstag mit. Es habe eine Häufung von Infektionen an Schulen gegeben. Das Land dürfe diese Maßnahme als geeignetes Mittel sehen, um Infektionsketten zu unterbinden. Die Beschlüsse seien unanfechtbar.