Der VfB-Stürmer Silas Katompa. Foto: Baumann/Hansjürgen Britsch

Im Juni 2021 hat Silas Katompa offenbart, dass er unter falscher Identität zum VfB Stuttgart gewechselt ist. Das hatte ein juristisches Nachspiel. Am Mittwoch wurde am Stuttgarter Amtsgericht verhandelt – mit diesem Ergebnis.

Vermutlich hat sich auch Silas Katompa über den 2:1-Sieg des VfB Stuttgart im DFB-Pokal-Achtelfinale beim SC Paderborn gefreut. Selbst mitgewirkt hat der Angreifer wegen einer Wadenverletzung dabei nicht – und am Tag danach musste er sich auch anderen Dingen widmen. Nicht der Fußball oder eine Reha-Maßnahme standen am Mittwochvormittag auf seinem Programm, sondern ein Termin vor dem Stuttgarter Amtsgericht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte gegen den 24-Jährigen einen Strafbefehl erlassen. Der Vorwurf: Urkundenfälschung und Erschleichung eines Aufenthaltstitels. Die Anzeige hatte die Stuttgarter Ausländerbehörde erstattet. In fünf Fällen soll er seinen falschen Namen angegeben haben, unter anderem bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, beim Einwohnermeldeamt und bei der Eröffnung eines Kontos.

Silas Katompa war 2019 unter dem Namen Silas Wamangituka vom französischen Zweitligisten Paris FC zum VfB Stuttgart gewechselt, im Frühjahr 2021 machte der Fußballer dann öffentlich, dass er von seinem früheren Berater gezwungen worden war, diese falsche Identität anzunehmen und ein falsches Alter anzugeben.

60 Tagessätze, bemessen am Netto-Einkommen des Spielers, betrug der erlassene Strafbefehl. Hätte er diese bezahlt, wäre die Angelegenheit für alle Beteiligten endgültig erledigt gewesen, vorbestraft wäre Silas Katompa deswegen auch nicht gewesen. Doch der Kongolese hat Einspruch eingelegt, weshalb am Mittwoch verhandelt wurde.

Zunächst ging es um 48 000 Euro Strafe

Der Stürmer des VfB erschien persönlich vor Gericht, begleitet von seinem Anwalt und seinem Berater. Während der Verhandlung wurde dann die Summe genannt, welche er hätte zahlen müssen: 48 000 Euro, weil in seinem früheren Vertrag wohl lediglich ein Mindestverdienst von 24 000 Euro netto pro Monat schriftlich fixiert war.

Dem Silas-Lager wurde im Laufe der Verhandlung nahegelegt, sich doch zu überlegen, den Einspruch zurückzuziehen und den Betrag zu zahlen. Das ist mit Beschränkung auf die Rechtsfolgen auch geschehen. Verhandelt wurde dann noch über das genaue Strafmaß und mögliche weitere Auflagen.

Am Ende wurde folgende Urteil nach Jugendstrafrecht gefällt: Silas Katompa muss insgesamt 50 000 Euro an fünf verschiedene soziale Einrichtungen zahlen. Hinzu kommen zwei Termine, an denen er ein Training für Jugendliche abhalten muss.

Wäre komplett neu verhandelt worden, wäre wohl nicht mehr Silas’ früherer Kontrakt zur Festsetzung von Tagessätzen herangezogen worden, sondern das Arbeitspapier, das der Angreifer jüngst zu verbesserten Bezügen unterschrieben hat. Dieser Vertrag, das bemängelte die Richterin, sei dem Gericht nach wie vor noch nicht vorgelegt worden. Zudem habe Silas Katompa einen Termin bei der Jugendschutzhilfe schlicht nicht wahrgenommen.

Dies alles spielt nun keine Rolle mehr. Für Silas Katompa ist der Fall nun endgültig erledigt – und er kann sich wieder voll auf Fußball konzentrieren.