Alexander Wehrle nimmt Stellung zu den Forderungen des Bundeskartellamts. Foto: Pressefoto Baumann

Der Stuttgarter Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle äußert sich zur Prüfung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt – und zu den Folgen, die sich daraus ergeben.

Die 50+1-Regel beschäftigt Fußball-Deutschland seit Jahrzehnten – in dieser Woche aber hat die Debatte nochmals Fahrt aufgenommen und eine neue Grundlage erhalten. Das Bundeskartellamt sieht expliziten „Nachbesserungsbedarf“ bei der Umsetzung besagter Regelung, wonach der Mutterverein die Stimmenmehrheit bei einer ausgegliederten Profiabteilung halten muss. Für Bayer Leverkusen mit dem Chemiekonzern Bayer im Rücken sowie für den VfL Wolfsburg mit dem Autobauer Volkswagen gelten hier derzeit Ausnahmen. Diese, so das Kartellamt, dürfe es auf Dauer nicht mehr geben.