Der FC Bayern hat mit dem Lager von Nick Woltemade verhandelt, ohne den VfB zu informieren. Das ist nicht erlaubt. Foto: IMAGO/Sven Simon

Der FC Bayern hat mit dem VfB-Stürmer Nick Woltemade heimlich verhandelt – und so wohl gegen die Lizenzordnung verstoßen. Hat dieses Vorgehen ein Nachspiel?

Nach dem Achtelfinal-Erfolg des FC Bayern gegen Flamengo Rio de Janeiro bei der Club-WM in den USA (4:2) hat es der Münchner Sportvorstand Max Eberl in Miami in einer Gesprächsrunde mit Journalisten selbst bestätigt. Es habe, so Eberl, bisher „noch kein wirkliches Gespräch mit dem VfB Stuttgart gegeben“, erklärte der 51-Jährige zum Stand des Transfer-Gerangels um den Stürmer Nick Woltemade.

 

Offenbar ist man auf der Geschäftsstelle des VfB am vergangenen Donnerstagnachmittag vor vollendete Tatsachen gestellt worden, dass der FC Bayern mit dem Stuttgarter Spieler Nick Woltemade Einigkeit in der Frage erzielt haben soll, künftig gemeinsam in die Zukunft zu starten. Sprich: Woltemade will trotz gültigen Vertrags mit dem VfB zu den Bayern.

Damit hätten die Bayern, die sich wohl erst einige Stunden nach dem medialen Urknall vom vergangenen Donnerstag erstmals kurz beim VfB gemeldet hatten, eindeutig gegen gültige Regeln verstoßen. Denn die Münchner hätten die Stuttgarter vorab sogar schriftlich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Woltemade-Lager informieren müssen.

Auch von Spielerberater Danny Bachmann, der mit den VfB-Bossen um den Sportvorstand Fabian Wohlgemuth ja erst kürzlich bezüglich einer Gehaltserhöhung für seinen Spieler an einem Tisch saß, kam zu den laufenden Gesprächen mit den Bayern offenbar nichts.

Bayerns Sportvorstand Max Eberl Foto: imago/Lackovic

In § 5, Absatz 1 der Lizenzordnung Spieler (kurz LOS) der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist das Vorgehen derweil klar geregelt. Dort ist der regelkonforme Ablauf unter der Überschrift „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ geregelt: „Clubs müssen, bevor sie Gespräche mit einem Spieler eines anderen Clubs oder mit seinem Vertreter oder Beauftragten über einen Vereinswechsel des Spielers aufnehmen, den Club des Spielers schriftlich informieren.“

Eine Ausnahme von dieser für alle Vereine bindenden Regel gibt es nur bei auslaufenden Verträgen, was bei Nationalspieler Nick Woltemade aber nicht der Fall ist, da dessen Arbeitspapier beim VfB noch bis Ende Juni 2028 läuft. „Gespräche über einen Vereinswechsel mit einem Spieler eines anderen Clubs dürfen ohne dessen Einverständnis nicht früher als sechs Monate vor Ablauf des Vertrages mit dem bisherigen Club aufgenommen werden.“

Ein zahnloser Papiertiger

Nicht unerwähnt bleiben darf allerdings, dass es inzwischen offensichtlich häufiger vorkommt, dass die eigene Lizenzordnung von den 36 Clubs der ersten und zweiten Liga nicht beachtet wird.

Dies müsste aber eigentlich die Ordnungshüter von der Deutschen Fußball Liga auf den Plan rufen. Doch bisher ist auch im aktuellen Fall um Nick Woltemade nichts passiert, weshalb die Lizenzordnung Spieler aktuell als reichlich zahnloser Papiertiger daherkommt.