Wie werden künftig Präsidium und Beirat beim VfB gewählt? Die Satzungskommission schlägt Änderungen des bisherigen Verfahrens vor. Bewerben für den neu konzipierten Wahlausschuss können sich VfB-Mitglieder ab sofort.
So ganz frei von Zirkelbezügen ist die Satzung des VfB Stuttgart in ihrer jetzigen Form nicht. Denn einerseits schlägt der Vereinsbeirat die Kandidaten für das Präsidium vor, andererseits leitet der Präsident zugleich den Wahlausschuss zur Unterbreitung von Vorschlägen für den Beirat.
Um hier für eine klarere Trennung zu sorgen, hat zuletzt eine achtköpfige Satzungskommission nach Lösungen gesucht. Neben dem Leiter Markus Scheurer vom VfB-Freundeskreis waren auch Ultra-Vertreter oder NLZ-Chef Stephan Hildebrandt dabei, herausgekommen ist ein grundlegendes Ergebnis: Ein zwischengeschalteter Wahlausschuss soll kommen, schon zur Mitgliederversammlung am 28. Juli.
75 Prozent sind nötig für eine Satzungsänderung
Zur Wahl stehen zwei Varianten. Entweder der Wahlausschuss ist lediglich für die Auswahl und den Vorschlag der Beiratskandidaten zuständig oder aber auch für jene des Präsidiums. Zunächst können die Mitglieder darüber abstimmen, welches der beiden Modelle sie bevorzugen. Über jenes, das mehr Stimmen erhält, wird dann im Rahmen eines Satzungsänderungsantrags abgestimmt. Nötig sind hier 75 Prozent. Werden die erreicht, folgt direkt im Anschluss die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses.
Da man dann natürlich nicht bei null beginnen kann, läuft schon jetzt das Bewerbungsverfahren für den möglichen Wahlausschuss – bis einschließlich 1. Juli. Die Schwelle ist niedrig, es gelten in erster Linie formale Kriterien – eine VfB-Mitgliedschaft seit mindestens drei Jahren, kein Beschäftigungsverhältnis zum VfB, dazu müssen Bewerber zwischen 21 und 80 Jahre alt sein. Erfahrung in der Wirtschaft oder eine bestimmte Zahl an Unterschriften ist nicht erforderlich.
Die Liste der Wahlausschuss-Kandidaten will der VfB im Vorfeld der Versammlung am 28. Juli veröffentlichen, sodass sich die Mitglieder ein Bild von den Bewerbern machen können. Das Gremium soll neun Personen umfassen.