Ramon Hendriks (li.) und Nick Woltemade stehen nicht im Champions-League-Kader des VfB. Foto: /Robin Rudel

Der VfB Stuttgart kann in der Königsklasse bei Roter Stern Belgrad trotz der vielen Verletzten nicht auf Nick Woltemade, Justin Diehl und Ramon Hendriks bauen. Das Trio steht nicht im internationalen Spielerkader der Stuttgarter. Ein klassisches Eigentor?

Wenn der VfB an diesem Samstag (15.30 Uhr) den VfL Bochum empfängt, dann wird Nick Woltemade erstmals in der Bundesliga-Startelf der Stuttgarter erwartet. Besonders in dem sehr wahrscheinlichen Fall, dass Angelo Stiller ausfällt – und Enzo Millot auf die Sechs nach hinten rückt. Verteidiger Ramon Hendriks ist in der personell ausgedünnten Innenverteidigung der Stuttgarter gegen Bochum derweil die erste Alternative auf eine Einwechslung. Dies alles in Zeiten, in denen der Vizemeister mit einer Flut an Verletzten zu kämpfen hat.

 

Geht es am nächsten Mittwoch (18.45 Uhr) allerdings bei Roter Stern Belgrad in der Champions League um wichtige Punkte für das Erreichen der K.o.-Spiele der Zwischenrunde, dann sind sowohl Woltemade und Hendriks wie auch Youngster Justin Diehl für den Trainer Sebastian Hoeneß keine Option. Die Personaldecke wird also noch dünner – aus einem einfachen Grund: Die Drei stehen nicht auf der 25 Namen umfassenden A-Liste der nominierten VfB-Spieler für die Champions League.

Damit sind Woltemade, Diehl und Hendriks definitiv auch für die restlichen vier Partien der Königsklasse gegen Belgrad, die Young Boys Bern, Slowan Bratislava und Paris Saint-Germain raus, obwohl man sie jetzt doch so gut gebrauchen könnte. Doch es kann frühestens für die Zwischenrunde nachnominiert werden. Und auf die B-Liste, mittels derer jeder Verein bis einen Tag vor dem jeweiligen Match zusätzliche Spieler melden kann, dürfen nur Jungprofis, die nach dem 1. Januar 2003 geboren sind. Das trifft sowohl auf Woltemade (Jahrgang 2002) als auch auf Hendriks (Jahrgang 2001) nicht zu. Zwar ist Diehl Jahrgang 2004 – doch er spielt noch keine zwei Jahre beim VfB, was ebenfalls eine Bedingung ist.

Hat der VfB also ein klassisches Eigentor geschossen?

Wer das denkt, hat die Rechnung ohne die Paragrafen 30 (Spielberechtigung), 31 (Spielerlisten) und 32 (Nachmeldungen) im Reglement der Uefa gemacht. Auf der A-Liste dürfen während der gesamten Saison maximal 25 Spieler stehen, mindestens zwei von ihnen müssen Torhüter sein, heißt es in Artikel 31: Mindestens acht Plätze sind dabei für „lokal ausgebildete Spieler“ reserviert, von denen höchstens vier „vom Verband ausgebildet“ sein dürfen.

Das bedeutet im Klartext: Ohne Youngster aus dem eigenen Stall geht es nicht, weshalb beim VfB auch Spieler wie Samuele di Benedetto, Eliot Bujupi oder Maximilian Herwerth gemeldet sind, die in der Bundesliga zwar keine Rolle spielen, aber die Plätze der lokal ausgebildeten Spieler besetzen. Kann ein Team deren Kontingent nicht in vollem Umfang erfüllen, reduziert sich sein A-Kader dementsprechend.

Aufs falsche Pferd gesetzt

Nimmt man die A-Liste des VfB zur Hand, hat der VfB nach heutigem Stand allerdings in einigen Fällen aufs falsche Pferd gesetzt: So steht etwa Dan-Axel Zagadou auf der Liste, der zum Zeitpunkt der Nominierung Anfang September ja nach seinem Kreuzbandriss vom Februar auf dem Weg zurück ins Team war, ehe er sich erneut verletzte. Mit Frans Krätzig und Yannik Keitel befinden sich zudem zwei Spieler auf der A-Liste, die aktuell weit weg sind von der Startelf.

Dennoch hat der VfB die Möglichkeit, frische Spieler nachzuschießen, kurz- und langfristig. So kann etwa der Stürmer Jarzinho Malanga, 18, von der zweiten Mannschaft, der im Sommer 2006 geboren wurde, über die B-Liste nachnominiert werden. Bei Justin Diehl geht dies nicht, weil er zwar Jahrgang 2004 ist, aber anders als Malanga eben noch keine zwei Jahre beim VfB spielt.

Übersteht der VfB die Ligaphase, bietet sich dem Club überdies wie allen Konkurrenten für die K.o.-Spiele beginnend mit der Zwischenrunde die Möglichkeit, drei Spieler nachzunominieren. Dies können auch Profis sein, die in dieser Runde bereits bei einem anderen Verein international aufgelaufen sind. Drei frische Kräfte pro Verein sind erlaubt, die bis zum 6. Februar 2025 bei der Uefa gemeldet sein müssen.

Doch hierzu muss der VfB erst einmal die Ligaphase mit dem aktuellen Kader und seinen Personalproblemen überstehen.