Nach Bieselsberg kommt ein Funkmast. Foto: Buck

Das Landratsamt Calw hat den geplanten Funkmast in Bieselsberg gebilligt. Die Initiative Bieselsberg funkmastfrei will sich aber noch nicht ganz geschlagen geben.

Schömberg-Bieselsberg/Unterreichenbach-Kapfenhardt - Mit seiner Genehmigung folge das Landratsamt Calw der politischen Großwetterlage nach dem Prinzip "Digitalisierung first, Bedenken second", schreibt Elisabeth Sang von der Initiative Bieselsberg funkmastfrei in einer Stellungnahme zu dieser Entscheidung. Die Kapfenhardterin hat sie im Namen dieser Initiative zu der Genehmigung verfasst, die unserer Redaktion vorliegt.

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"Das Landratsamt beruft sich auf seine rechtliche Grundlage und übergeht dabei das Veto der Bieselsberger Bevölkerung, missachtet die zweifache Ablehnung des Ortschaftsrates Bieselsberg und des Gemeinderats Schömberg, nimmt der Gemeinde Schömberg das Planungsrecht aus der Hand, kümmert sich nicht um das Vorsorgeprinzip (EU-Recht) und lässt die wissenschaftlich begründeten Bedenken der Bevölkerung außer Acht", schreibt Sang darin. Zudem argumentiere das Landratsamt mit dem widerlegten Argument "kein Notruf möglich" und angeblichen "White Spots", so Sang erbost. Zudem gebe das Landratsamt mit der Baugenehmigung den Betreibern einen Freibrief, den Mast ohne weitere Genehmigung mit 5G und zukünftigen Technologien aufrüsten zu können.

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Dabei bescheinige nicht einmal das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dessen Unbedenklichkeit. Das Landratsamt schaffe damit ideale und kostengünstige Bedingungen für die Mobilfunkbetreiber ohne Vorteil für die Bevölkerung. Dabei berufe sich das Landratsamt auf das BfS, dessen Empfehlungen auf der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierter Strahlung (ICNIRP) beruhten. Sie verweist auf Kritiker, die der ICNIRP eine Nähe zur Mobilfunkindustrie vorwerfen. So würden nur die thermischen Grenzwerte berücksichtigt, macht Sang deutlich. Die Genehmigung berücksichtige in keinster Weise die Notwendigkeit von niedrigeren Immissionswerten für elektrosensible Menschen, Kinder, Ältere und Kranke, kritisiert Sang.

Alle Aspekte klären

Angesichts der Ablehnung im Ortschaftsrat Bieselsberg und Gemeinderat Schömberg spricht Sang von einem absoluten No-Go in einem demokratischen Staat und in einer wissenschaftsorientierten Zeit. "Haben wir eine Bastapolitik?", fragt Sang. "Daher fordern wir die Gemeinde Schömberg auf, ihr Planungsrecht einzufordern und mit einem Mobilfunkvorsorgekonzept nicht allein die Mobilfunkversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, sondern auch die gesundheitlichen und ökologischen Aspekte zu berücksichtigen und mit den Betreibern den Dialog aufzunehmen", schreibt Sang in ihrer Stellungnahme. "Wir fordern das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe auf, den Bauantrag bis zur Klärung sämtlicher Aspekte zurückzustellen", so Sang abschließend. Unabhängig davon hält Peter Hensinger von "Diagnose Funk" am Mittwoch, 4. Mai, ab 19 Uhr im Vereinsheim Waldeslust in Bieselsberg einen Vortrag über den geplanten Funkmast in Bieselsberg.

Landratsamt betont flächendeckenden Empfang

Schömbergs Bürgermeister Matthias Leyn hatte jedoch stets betont, dass das letzte Wort das Landratsamt in Calw habe. Das Landratsamt wiederum berief sich bei seiner Entscheidung auf Paragraf 35 im Baugesetzbuch. Dieser besagt, dass Vorhaben genehmigt werden, wenn sie der öffentlichen Versorgung, zum Beispiel mit Telekommunikationsleistungen, dienen. Dinkelaker machte deutlich, dass sich der Landkreis Calw auch für einen flächendeckenden Mobilfunkempfang stark macht: "Es muss möglich sein, auch in ländlichen Regionen aus dem Wald einen Notruf abzusetzen. Hierfür braucht es Mobilfunkmasten in allen Bereichen des Landkreises." Die Mobilfunkversorgung sei neben der Straßeninfrastruktur, dem ÖPNV-Ausbau, der Gesundheitsversorgung und dem Breitband ein wichtiger Pfeiler im Ausbau der Infrastruktur. Die Bundesnetzagentur überwache die 5G-Technologie und deren Auswirkungen. Zudem begleite das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den 5G-Ausbau mit verschiedenen Forschungsvorhaben. Das Landratsamt orientiere sich bei allen 5G-Fragen am Urteil des BfS. Das BfS und die Bundesregierung gingen nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik davon aus, dass bei der Einhaltung der gesetzlich definierten Grenzwerte keine Gesundheitsgefahr von der 5G-Technologie zu erwarten sei.

Nach Angaben des BfS kommen beim Mobilfunk hochfrequente elektromagnetische Felder zum Einsatz. Bei 5G sind diese Frequenzen noch höher als bei vorherigen Standards. So überträgt 5G Daten bis zu hundertmal schneller als vorherige Standards. Das bedeutet, dass Daten schneller ausgetauscht werden können. Um Risiken für die Gesundheit auszuschließen, gibt es Grenzwerte.