Alles klar, oder? Die Beschilderung an den Nagolder Kliniken ist durchaus verwirrend. Foto: Heiko Hofmann

Manchmal braucht es keinen ganzen Schilderwald, um Autofahrer zu verwirren. Zwei Schilder reichen. Sie müssen sich nur ordentlich widersprechen – wie hier in Nagold.

Da hängen sie in ihrer ganzen Pracht: Zwei Schilder, ein Pfosten – mehr braucht es nicht, um jeden verantwortungsvollen Autofahrer, der an dieser Stelle vorbeifahren will, ordentlich ins Grübeln zu bringen.

 

Schild Nummer eins, ganz oben angebracht, ist ein Klassiker der deutschen Schilderkultur. Kenner ahnen es bereits, wir reden von Verkehrszeichen 267! Der weiße Balken auf dem rot-gefüllten Kreis, das kennt doch nun wirklich jeder: Einfahrt verboten!

Schild Nummer zwei hängt gleich darunter und ist nur dem offiziellen Namen nach etwas komplizierter – es geht um das Verkehrszeichen 209-30: Weißer Pfeil auf blauem Rund. Es schreibt die Fahrtrichtung vor. In diesem Fall zeigt es nach oben, also geradeaus.

Die glasklare Botschaft: Einfahrt verboten, Fahrtrichtung geradeaus

Am Nagolder Krankenhaus auf den Parkdecks geht es eh oft wild und chaotisch zu, doch die Kombination dieser beiden Schilder macht die Verwirrung erst perfekt, erhebt sie sozusagen zur Kunstform! Verdutzt steht der Autofahrer vor der Einfahrt zum Parkdeck und betrachtet das Schilderwerk mit der glasklaren Botschaft: Einfahrt verboten, Fahrtrichtung geradeaus.

Das ist jetzt eine wirklich harte Nuss, die es zu knacken gilt. Was mit dem oberen Schild verboten ist, wird darunter nahezu gefordert! Was gilt denn nun?

Der frisch geweckte schwäbische Freigeist

Es kommt zum wilden Stelldichein der Obrigkeitsgefühle – man wird ja an dieser Stelle nahezu aufgefordert, ein Rebell zu sein, sich Vater Staat zu widersetzen, per Schilderbaum angeordnet.

Und während der frisch geweckte schwäbische Freigeist schon abwägt, wie teuer ihm sein per Schild angeordnetes Verkehrsvergehen zu stehen kommen könnte, rauscht schon der nächste wilde Gedanke durchs Hirn und setzt zur Vollbremsung an: Vielleicht ist hier ja auch gar nichts verboten, und die zwei Schilder neutralisieren sich gegenseitig? Freie Fahrt für freie Bürger?

Welches Schilderl darf‘s denn sein?

Folgerichtig, dürfte sich jeder Autofahrer einfach heraussuchen, welches Schild er lieber befolgen mag. Frei nach dem Robert-Lembke-Motto: „Welches Schilderl darf‘s denn sein?“.

Wobei, so eine Entscheidung, die will wohlüberlegt sein, besonders im Straßenverkehr. Man trägt ja auch Verantwortung! Da sollte man sich also schon ein paar Sekündchen Zeit nehmen.

Meine klare Empfehlung deshalb: Um den Schilderbaum am Krankenhaus zu entwirren, muss dringend noch das Verkehrszeichen 206 aufgehängt werden. So ein hübsches achteckiges Stop-Zeichen, das würde zumindest den Moment des grübelnden Innehaltens auf rechtssichere Beine stellen – bevor man dann wendet und im Rückwärtsgang auf das Parkdeck einfährt.