Mit ihrem Vorschlag, die Verwaltungsstruktur in Baden-Württemberg neu zu ordnen, stößt die Landes-FDP im Zollernalbkreis auf Ablehnung. Wir haben Stimmen gesammelt.
Die 44 Stadt-und Landkreise Baden-Württembergs in ihrer heutigen Form auflösen, Regierungspräsidien und Regionalverbände abschaffen: In einem Positionspapier hat Hans-Ulrich Rülke, Landesvorsitzender der FDP, jüngst für Aufsehen gesorgt. Demnach sollen die Land- und Stadtkreise in 13 größeren Verwaltungseinheiten aufgehen, den sogenannten Groß- oder Regionalkreisen, die die Bereiche der derzeitigen Regionalverbände umfassen.
Mit dem Vorschlag, die kommunalen Behörden zu verschlanken, zieht die FDP in den Landtagswahlkampf; die Baden-Württemberger sind im März kommenden Jahres zum Gang ins Wahllokal aufgerufen. Doch was halten die betroffenen Stellen, die für den Zollernalbkreis zuständig sind, von den Rülke-Plänen?
Das sagt Landrat Pauli
Für Landrat Günther-Martin Pauli geht der FDP-Vorstoß in die falsche Richtung: „Die Landkreise sind das Rückgrat unserer kommunalen Familie. Mit ihrem Vorschlag ignoriert die FDP einfach historische und funktional gewachsene Strukturen und blendet leichtfertig Bürgernähe aus“, sagt Pauli auf Anfrage unserer Redaktion. Und weiter: „Mit uns kann man grundsätzlich über alles reden, allerdings empfehlen wir, zunächst den gesunden Menschenverstand einzuschalten und nicht mit dem Brecheisen zu irritieren.“
Ganz abgesehen davon gehe der FDP-Vorschlag am Kern der aus Sicht der Landkreise und Kommunen zwingend notwendigen Reformen vorbei: einer systematischen Aufgaben- und Standardkritik, dem Abbau von überbordender Bürokratie und der Korrektur der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Ebene durch Bund und Land.
Stattdessen schlägt der Landrat des Zollernalbkreises vor, die Verantwortung an der Basis zu stärken, „dort, wo die Menschen unseren demokratischen Rechtsstaat unmittelbar erleben und mitgestalten können.“
Das sagt das RP Tübingen
Der FDP-Vorschlag sieht die Auflösung der Regierungspräsidien ab dem Jahr 2031 vor. Die für den Kreis zuständige Tübinger Behörde äußert ebenfalls Kritik: „Das Regierungspräsidium ist als mittlere Landesbehörde unverzichtbar, da es zwischen der Landesregierung und der kommunalen Ebene eine wichtige Schnittstellen- und Bündelungsfunktion einnimmt“, betont Pressesprecherin Sabrina Lorenz. Als höhere Verwaltungsbehörde sorge das Regierungspräsidium dafür, dass staatliche Aufgaben umgesetzt werden, indem eine einheitliche Anwendung von Landes- und Bundesgesetzen auf kommunaler Ebene sichergestellt werde.
Die Aufgabenbereiche der RP’s im Land seien breit gestreut. In acht Fachabteilungen deckt die Behörde Aufgaben von der Steuerung und Verwaltung über Wirtschaft, Landwirtschaft, Mobilität und Umwelt bis hin zu Schule, Eichwesen und Marktüberwachung ab.
Jede Abteilung übernehme wichtige Querschnitts- oder Spezialaufgaben, etwa die organisatorische Steuerung, die regionale Infrastruktur- und Förderplanung, den Natur- und Verbraucherschutz sowie die Gewährleistung von Bildungs- und Rechtssicherheit vor Ort. Auch in Krisensituationen wie Pandemien, Unwetterereignissen oder Umweltkatastrophen hätten die Regierungspräsidien eine zentrale Koordinations- und Steuerungsfunktion, um schnelle, abgestimmte und überregionale Maßnahmen zu ermöglichen, erläutert die Sprecherin.
Dazu trügen die Regierungspräsidien mit ihrer Arbeit zur Energiewende, dem Ausbau und Erhalt der Infrastruktur und damit zu attraktiven Wohnorten sowie wirtschaftsstarken Kommunen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen bei.
Lorenz sagt daher: „Durch die Abschaffung der Regierungspräsidien würden deren Aufgaben, Mitarbeitende und der Behördensitz auch nicht einfach verschwinden, sondern es ist davon auszugehen, dass – wie in anderen Bundesländern bereits zu erkennen ist – die Behörden als solche bestehen bleiben und nur unter einem anderen Namen fungieren.“ Auch unter dem Aspekt der Entbürokratisierung sei somit nichts gewonnen, solange die Aufgaben die gleichen seien und erst wieder auf eine neu zu schaffende Behörden verteilt werden müssten. „Eine Abschaffung würde in Folge kaum zu Stellen- und Kosteneinsparungen führen“, so die Sprecherin abschließend.
Das sagt Dirk Seidemann
Der Verbandsdirektor des Regionalverbands Neckaralb hebt die Rolle und Stellung des Regionalverbands hervor: „Als Regionalverband sind wir keine Verwaltungsebene, sondern ein Planungsverband, der für die Region Neckar-Alb die vom Bund gesetzlich vorgegebene Aufgabe der Regionalplanung im Auftrag des Landes übernimmt.“ Als kommunalverfasster Verband ist der Regionalverband dabei Partner der Städte und Gemeinden. Dies, führt Seidemann weiter aus, sei der große und bedeutende Unterschied zu den Fachplanungsebenen, bei denen in der Regel nur geringe kommunale Gestaltungsmöglichkeiten gegeben seien und die von den jeweiligen staatlichen Ebenen (untere und höhere Behörden bei den Landratsämtern und Regierungspräsidien) umgesetzt werden.
Dass die Regionalverbände in einem effizienten Verfahren Ergebnisse liefern können, habe beispielsweise das Thema Windenergie gezeigt, welches für die einzelnen Kommunen erheblichen Mehraufwand zur Folge gehabt hätte. Seidemann sagt deshalb: „Es erscheint daher überzeugender, zunächst für aufgabengerechte und effiziente Rahmenbedingungen zu sorgen, statt im ersten Schritt effiziente und bewährte Strukturen zu verändern.“
Für ihn könne durch die Übertragung der Aufgaben auf Landkreisebene auch keine finanzielle Ersparnis herbeigeführt werden. Im Gegenteil: „Im Falle der Region Neckar-Alb, die drei Landkreise umfasst, würde beispielsweise der Aufwand durch eine Verdreifachung der notwendigen Verfahren steigen. Zudem müsste die Expertise für die entsprechenden Planungsverfahren an drei Stellen parallel vorgehalten werden, der Abstimmungsaufwand zwischen den zeitweise 44 Planungsträgern käme noch dazu.
Fazit
Der FDP-Vorschlag stößt bei den betroffenen Behörden auf breite Ablehnung. Ob es die Partei überhaupt in den Landtag schafft, ist noch unklar. Wahlprognosen sehen die Liberalen derzeit zwischen fünf und sieben Prozent.