Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung waren die wohl einschneidendsten Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Nun hat der VGH diese rechtlich überprüft.
Die einen fordern eine Enquetekommission, die anderen gleich eine Amnestie. Mehr als vier Jahre nach dem Beginn der Coronapandemie mit all ihren Folgen und Einschränkungen wird der Ruf nach einer Aufarbeitung in der Politik immer lauter. Deutlich geringer scheint das Interesse an der Aufarbeitung derer, die dafür so etwas wie eine Kernkompetenz haben, nämlich die Gerichte. Am Freitag hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg sein erstes Urteil zur Rechtsgültigkeit von Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung in der Hauptsache bekannt gegeben. Ergebnis: Die entsprechenden Verordnungen aus dem Mai 2020 waren rechtmäßig.