Eine Frau, die in Stuttgart Tantra-Massagen anbietet, klagt gegen die Stadt, weil sie nicht bereit ist, die Vergnügungssteuer für ihre Arbeit zu zahlen. Nun muss das Verwaltungsgericht Stuttgart klären, ob solche Ganzkörpermassagen sexuelles Vergnügen beinhalten. Foto: dpa

Eine Frau, die in Stuttgart Tantra-Massagen anbietet, klagt gegen die Stadt, weil sie nicht bereit ist, die Vergnügungssteuer für ihre Arbeit zu zahlen. Nun muss das Verwaltungsgericht Stuttgart klären, ob solche Ganzkörpermassagen sexuelles Vergnügen beinhalten.

Eine Frau, die in Stuttgart Tantra-Massagen anbietet, klagt gegen die Stadt, weil sie nicht bereit ist, die Vergnügungssteuer für ihre Arbeit zu zahlen. Nun muss das Verwaltungsgericht Stuttgart klären, ob solche Ganzkörpermassagen sexuelles Vergnügen beinhalten.

Stuttgart - Wo sinnliche Massage aufhört und steuerpflichtiges sexuelles Vergnügen anfängt - das muss das Stuttgarter Verwaltungsgericht seit Mittwoch klären. Eine Stuttgarter Anbieterin von Tantra-Massagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Vergnügungssteuern geklagt, wie sie auch Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs zu zahlen haben. 840 Euro waren ihr 2012 für zwei Monate berechnet worden. (Az.: 8 K 28/13)

Bei den Tantra-Massagen entkleiden sich Kunde und Masseurin und sind dann beide völlig nackt. „Wir sind mit den Klienten kleidungsmäßig immer auf der gleichen Stufe“, sagte die Klägerin bei der Verhandlung. Bei der Massage werde der Intimbereich bewusst mit eingeschlossen, weil er halt zum „ganzen Körper“ gehöre, betonte die drahtige 55-Jährige.

Die Anwendung folge einem strikt einzuhaltenden Ritus. Ein Orgasmus sei dabei möglich. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre. „Es komme immer wieder vor, dass jemand bei der Massage weint, weil er noch nie so ganzheitlich berührt wurde“, sagte die Klägerin. Geschlechtsverkehr finde bei der Massage nicht statt.

Eine Sexsteuer gibt es in etlichen deutschen Städten

Dass das Unternehmen der Klägerin „Gelegenheit zu sexuellem Vergnügung“ einräume, wie es in der Steuersatzung steht, stellt ihr Anwalt nicht in Frage. Allerdings sei dies nicht das Ziel. Und auf keinen Fall sei der 42 Quadratmeter große Massagesalon eine ähnliche Einrichtung wie Bordelle, Laufhäuser, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, wie es ebenfalls in der Satzung heißt. Die Vertreterin der Stadt erwähnte, dass nur Erwachsene in dem Unternehmen behandelt werden. Zur Sprache kam ferner, dass dort auch Anus- und Prostatamassagen angeboten werde. Die Preise für eine Tantramassage liegen nach Angaben der Klägerin zwischen 180 und 230 Euro.

Der Vorsitzende Richter sagte, dass der Vergleich des Unternehmens mit bordellähnlichen Einrichtungen möglicherweise „nicht so ganz“ passe. Gut wäre, sagte er, wenn die Stadt für Grenzfälle wie diesen einen eigenen Tatbestand definiert hätte. So aber gebe es nur Schwarz oder Weiß, und das Gericht müsse dazwischen wählen. Die Entscheidung soll am Donnerstag bekanntgegeben werden. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist der Stuttgarter Prozess um die Tantra-Massagen der erste seiner Art.

Eine sogenannte Sexsteuer gibt es in etlichen deutschen Städten, aber längst nicht in allen. Hamburg und Berlin etwa haben keine. Köln gehörte vor rund zehn Jahren zu den Vorreitern bei der Steuer. In Bonn wurde sogar ein Automat aufgestellt, an dem Prostituierte auf dem Straßenstrich für sechs Euro eine Art sexuelles „Parkticket“ für die Nacht ziehen können. 2012 habe die Stadt mit der Steuer insgesamt rund 317 000 Euro eingenommen, davon circa 36 000 Euro an dem Automaten.

In Baden-Württemberg erhebt neben Stuttgart beispielsweise Freiburg die Abgabe. Berechnet wird sie nach Quadratmeterzahl des Etablissements oder der Wohnung. Der Landeshauptstadt brachte die Sexsteuer 2012 rund eine Million Euro ein.