„Keine Angst, sowas kommt nie an deine Ohren“: Ernst Herman Maier, der Ostdorfer „Rinderflüsterer“, zeigt einer Kuh die Zange und die gelben Ohrmarken. Die wundert sich nur (Archivfoto). Foto: Gert Ungureanu

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass die Ausnahmegenehmigung des Landratsamts Zollernalbkreis für den Ostdorfer Uria-Hof in Kraft bleibt.

Etappensieg für die Familie des „Rinderflüsterers“ Ernst Hermann Maier: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Betreibern des Uria-Hofs bei Balingen-Ostdorf nach einem jahrelangen Streit um die Kennzeichnung der Rinder Recht gegeben.

 

Das bedeutet, dass die Ausnahmegenehmigung des Landratsamts Zollernalbkreis vom 10. Juni 2013 in Kraft bleibt und die 300 Tiere, die – so wie vor Jahrtausenden der Ur – in freiem Familienverbund am Fuß der Schwäbischen Alb leben, mit elektronischen Transponder-Chips gekennzeichnet werden dürfen.

Verordnung lässt in bestimmten Fällen Chipkennzeichnung zu

In der Ausnahmegenehmigung, unterzeichnet von Landrat Günther-Martin Pauli, wird auf die Viehverkehrsverordnung verwiesen. Diese war nach der BSE-Krise erlassen worden mit dem Ziel, die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

Die Verordnung lässt unter anderem bei Tieren, die in Wildparks und ähnlichen Einrichtungen gehalten werden, eine elektronische Kennzeichnung zu. „Die Schlachtung der Tiere dient lediglich zur Bestandsregulierung und zum Erhalt der Rinderherde“, heißt es in der Begründung des Landratsamts zur Ausnahmegenehmigung.

„Sie halten die Herde nur, um interessierten Verbrauchern, Landwirten und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu bieten, eine Rinderherde in ihrem ursprünglichen sozialen Wesen zu erleben.“ Lebendtransporte von Schlachtvieh gibt es nicht.

Ausnahmegenehmigung per Bescheid „einkassiert“

Wie berichtet, hatte das Regierungspräsidium Tübingen (RP) auf Anweisung des Stuttgarter Ministeriums für Ländlichen Raum die von Landrat Günther-Martin Pauli unterzeichnete Ausnahmegenehmigung per Bescheid „kassiert“ und dem Uria-Hof mitgeteilt, dass die Tiere beidseitig mit gelben Ohrmarken zu kennzeichnen seien.

Im Schriftverkehr zwischen Ministerium, Regierungspräsidium und Uria-Hof heißt es unter anderem, dass Landrat Pauli keine Behörde sei, demnach auch keine Ausnahmegenehmigung erteilen dürfe.

Die Folge: Bereits im Oktober 2023 wurde der Familie Maier nach der Muttertier-Kontrolle mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt werde, weil keine Ohrmarken in den Ohren der Uria-Rinder zu finden seien.

Die Verfahrenskosten trägt das Regierungspräsidium

In einer Hinsicht lag die Behörde falsch: Nicht der Landrat, sondern das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hatte die Ausnahmegenehmigung erteilt – und das ist sehr wohl eine Behörde.

„Wie Sie wissen, hat sich in den letzten Jahren dieser Zustand nicht verändert und wird sich auch zukünftig nicht ändern“, hatte Annette Maier in ihrer Antwort zum Thema Ohrmarken ans Regierungspräsidium geschrieben.

Aber das RP blieb hart, und die Familie Maier hatte im Spätherbst 2023 gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums geklagt – mit Erfolg: „Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 11. Oktober 2023 wird aufgehoben“, heißt es in dem Urteil des Verwaltungsgerichts, das nach vierstündiger Verhandlung verkündet wurde.

Und: „Der Beklagte trägt die Kosten.“ Das ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Tübingen.