Das Verwaltungsgericht Freiburg gibt einem Anwalt wenig Aussicht auf Erfolg in seiner Sache. Foto: Alexander Blessing

Seit viereinhalb Jahren will ein Freiburger Anwalt wissen, wer „an“ und wer „mit“ Corona gestorben ist. Bisher ist er mit seinem Anliegen gescheitert.

Der Freiburger Anwalt ist keiner, der so leicht aufgibt: Seit über vier Jahren versucht der Jurist herauszufinden, wer in und um Freiburg im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie „an“ und wer „mit“ Corona verstorben ist. Mit der Info will er seit 2020 das tatsächliche Sterberisiko einer Corona-Infektion bestimmen.

 

Zunächst versuchte er erfolglos, bei der Gesundheitsbehörde am Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Einsicht in die Totenscheine der Pandemie-Toten zu erhalten. Als er vom Amt lediglich anonymisierte Daten bekam, die sein Ansinnen nicht beantworteten, versuchte er unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) einen Rechtsanspruch auf Einblick in die Totenscheine zu erzwingen, da er sich nicht „vollständig informiert“ fühlte. Als er damit am Verwaltungsgericht scheiterte, legte er eine Instanz höher Beschwerde ein. Als diese scheiterte, klagte er.

Datenschutz wiegt laut Richtern höher

Diese Klage hat das Verwaltungsgericht Freiburg nun verhandelt: Die Richter ließen dabei schnell durchblicken, dass der Schutz der personenbezogenen Daten der Toten, der durch das Landesbestattungsgesetz (Bestatt GBW) geregelt wird, juristisch höher zu bewerten sei als der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Basis des LIFG.

„Das Gesetz gilt einfach. Punkt“, so die Vorsitzende Richterin. Rechtlich sei genau geregelt, wer Daten von Verstorbenen bekommt. Das sei die Krebs Register oder eben die Statistikbehörde, die die Sterbestatistik erstellt. Ohnehin habe das Statistische Landesamt inzwischen die Statistik der Corona-Toten der Landratsämter ausgewertet und öffentlich zugänglich gemacht. Sie habe das Gefühl, der Kläger wolle kontrollieren, ob die Statistiker ihren Job richtig gemacht haben, so die Richterin.

Anwalt sieht sich falsch verstanden

Der Anwalt verneinte das: Er wolle keine Totenscheine mehr einsehen. Das habe er sich „abgeschminkt“. Er fühle sich aber „falsch gelesen“ vom Gericht in seinem Informationsanspruch. Dass es laut Statistikbehörde die Differenzierung „an“ und „mit“ Corona verstorben in den Unterlagen nicht gibt, schien den Anwalt in seiner Argumentation nicht weiter zu stören.

Der Anwalt stellte indessen einen Hilfsantrag, als er sah, dass er mit seiner Sache keinen Erfolg haben wird: Er will nun wissen, was die „Haupt- und Nebenerkrankungen“ derjenigen gewesen seien, die im Zusammenhang mit Corona verstorben seien. Das, so einer der Richter, klinge nach genau der gleichen Forderung, die er schon seit über vier Jahren erfolglos stelle. Die Entscheidung in der Sache wird das Gericht den Beteiligten in den kommenden Wochen zustellen.