Bei einer „Bau-Razzia“ im Lotzer-Haus im April wurde vor Ort die Lage analysiert. Die Stadtverwaltung kam zum Schluss, das Gebäude zwangsräumen zu wollen. Jetzt gab ihr das Verwaltungsgericht Recht. (Archivbild) Foto: Jürgen Lück

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Stadt Horb in ihrer Linie bestätigt: Die Zwangsräumung des umstrittenen Lotzer-Hauses in der Neckarstraße 17 kann wie geplant durchgeführt werden.

Ein Eilantrag des Eigentümers Mayk Herzog wurde am Mittwochvormittag abgelehnt. Die Richter sehen die Nutzungsuntersagung durch die Stadt als rechtmäßig an.