Stefan Brink, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, tritt auch für Transparenz ein. Foto: dpa

Die Hürden im Informationsfreiheitsgesetz sind nach wie vor hoch, kritisiert Stefan Brink, der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Er fordert Nachbesserungen am Gesetz.

Stuttgart - Das Amtsgeheimnis ist gefallen, aber viele Baden-Württemberger wollen gar nicht so viele Informationen aus den Behörden wie sie haben könnten. Außer wenn es um die so genannten Mappus-Mails oder um Stuttgart 21 geht. Seit zwei Jahren gilt im Südwesten das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Bürger haben nun das Recht, von jeder Behörde Informationen zu bekommen, auch zu Verfahren an denen sie nicht beteiligt sind. „Damit hat sich das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung grundlegend geändert“, konstatiert der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink. Allerdings findet er:, „Die Inanspruchnahme in Baden-Württemberg ist sehr zurückhaltend.“ Das liege auch an Hürden im Gesetz.

Nachbesserungen am Gesetz verlangt

Das Interesse will der oberste Datenschützer, der seit einem Jahr amtiert, ankurbeln. Transparenz betrachtet Stefan Brink als demokratiefördernd. Doch das baden-württembergische Informationsfreiheitsgesetz sei verbesserungsbedürftig. Experten werten es als das schlechteste im Vergleich der Länder. Zu viele Bereiche seien ausgeschlossen. Zum Beispiel die Schulen. Leistungsbezogene Daten einzelner Schulen wie etwa die Abiturergebnisse über einen bestimmten Zeitraum hinweg, werden nicht herausgegeben. Stefan Brink versteht, dass das Land keine Konkurrenzsituation zwischen den Schulen entstehen lassen wollte. Andererseits erscheint es ihm „fraglich, ob das Problem durch Intransparenz gelöst wird“.

Gebühren sollen fallen

Brink will, dass die Grenzen der Informationsfreiheit fallen. Baden-württembergische Behörden könnten für die Auskünfte bis zu 500 Euro an Gebühren verlangen. Die Gebühren werden Brink zufolge auch zur Abschreckung eingesetzt. Er fordert Gebührenfreiheit. Bei aller Transparenz sollen personenbezogene Daten nach wie vor geschützt bleiben. Doch auch dieser Schutz müsse überprüft werden, wenn das Gesetz im kommenden Jahr in die Evaluation geht, fordert der Datenschutzbeauftragte. Dass der Name des Sachbearbeiters bei Asylverfahren publik wird, wenn etwa Bürgerinitiativen über Abschiebungen Bescheid wissen wollen, hält Brink für fragwürdig. Er meint, die Unterschrift sollte geschwärzt werden, wenn es sich nicht um Führungskräfte handle.

Lockerung des Schutzes von Mandatsträgern

Andererseits genießen Mandatsträger einen besonderen Schutz. So wurde eine Informationsanfrage zu amtlichen und privaten Nebentätigkeiten einer Oberbürgermeisterin mit dem Verweis auf den Datenschutz abgelehnt. „Mandatsträger sind stärker geschützt als normale Beamte“, kritisiert Brink und regt hier eine Lockerung des Schutzes an.

Baden-Württemberg habe sich mit der Einführung des Gesetzes schwer getan, konstatiert Brink im Rückblick. Entsprechend verwässert seien die Vorschriften. Seit 30. Dezember 2015 ist das IFG in Kraft. Damit ist der Südwesten verhältnismäßig spät dran. Bayern und Sachsen allerdings haben Brink zufolge gar nicht vor, ein derartiges Gesetz zu erlassen, in Niedersachsen und Hessen würden zurzeit Gesetzentwürfe erarbeitet.

Hamburg, Freiburg und Ulm vorbildlich

Als Vorbild in Sachen Transparenz nennt der Datenschützer den Stadtstaat Hamburg. Dort gibt es wie in Bremen und Rheinland-Pfalz sogar ein Transparenzgesetz, das über ein IFG hinausgeht. Das hält Brink nicht für vordringlich. „Behörden können auch von sich aus transparent sein“, sagt er und führt die Städte Freiburg, Karlsruhe und Ulm als beispielhaft an.