Bürokratieabbau? Nur per Formular. (Symbolofoto) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Der Ansatz des Regelungsbefreiungsgesetz ist falsch, meint unser Autor.

Es klingt absurd – und ist es auch: Das sogenannte Regelungsbefreiungsgesetz räumt Kommunen ein, von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen – wenn sie einen Antrag stellen und das zuständige Ministerium diesen genehmigt.

 

Formulare als Mittel im Kampf gegen die Bürokratie: Oberbürgermeister Adrian Sonder bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, dass echter Bürokratieabbau anders geht. Ohnehin stellt sich die Frage: Warum müssen Kommunen erst nachweisen, dass eine Regelung überflüssig ist?

Die Beweislast sollte doch vielmehr beim Land liegen: Wenn niemand nachweisen kann, dass eine Regelung einen Vorteil für irgendjemanden mit sich bringt, sollte es sie gar nicht erst geben.

Das Regelungsbefreiungsgesetz soll laut Innenministerium „mit Hilfe des kommunalen Sachverstands“ Bürokratie abbauen. Die Frage stellt sich: Warum wird der Sachverstand der Kommunen erst im Nachgang einbezogen?