Ein bisschen Bürokratie gegen die Bürokratie: Das sogenannte Regelungsbefreiungsgesetz stößt in Freudenstadt nicht auf Begeisterung.
Das Mittel des Landes Baden-Württemberg im Kampf gegen die Bürokratie hört auf den Namen Regelungsbefreiungsgesetz und funktioniert so: Kommunen dürfen von landesrechtlichen Regelungen abweichen – wenn sie einen Antrag stellen und das zuständige Ministerium diesen genehmigt.
Bürokratie für den Bürokratieabbau. Für Oberbürgermeister Adrian Sonder ein Widerspruch: „Ein richtiger Bürokratieabbau ist nicht im Rahmen eines Gesetzes, bei dem man Befreiungen beantragen muss.“ Stattdessen wünsche er sich, dass das Land den Kommunen das Zeichen gebe: „Wir vertrauen euch.“
Die Bürokratie für den Bürokratieabbau ist der Stadt aber immer noch lieber als die eigentliche Bürokratie. Die Verwaltung prüft daher, welche Anträge sie stellen kann.
Viele Daten für ein bisschen Förderung
Besonders von der Bürokratie geplagt sind offenbar Schulen und Kindergärten. Das Amt für Bildung, Familie und Sport machte daher schon von der Möglichkeit, Anträge zu stellen, Gebrauch. Der erste Antrag betrifft die Zuwendung für Schulsozialarbeit, die aus Sicht der Verwaltung „deutlich einfacher beantragt und angefordert werden“ könnte – was ein Arbeitstag pro Jahr einsparen soll.
Für die Beantragung der Zuwendung von 16 700 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle muss das Amt laut Leiterin Petra Weinbrecht bisher folgende Angaben übermitteln: laufende Nummer, Dienstschlüssel der Schule, Schulname, personelle Daten des Stelleninhabers (Nachname, Vorname, Arbeitgeber, Qualifikationen, Abschluss, im Förderzeitraum beschäftig von/bis, Beschäftigungsumfang an Schulstandort, Bemerkungen).
„Dann müssen die Personalkosten der Fachkräfte für den Förderzeitraum (kommendes Schuljahr) für alle Mitarbeitenden prognostiziert angegeben werden. Ferner sind die zu erwartenden Einnahmen hochzurechnen. Zusätzlich haben wir Schulsozialarbeit an einen externen Träger vergeben. Von diesem Träger brauchen wir ebenfalls alle Daten. Auch Angaben zu Krankheitszeiten und Elternzeiten sind einzureichen“, führt Weinbrecht aus.
Genug Daten? Nur fürs Erste.
Genug Daten? Nur fürs Erste. „Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (circa eineinviertel Jahre Bearbeitungszeit) wird ein ‚Vereinfachter Verwendungsnachweis‘ angefordert. Dieser Verwendungsnachweis muss folgende Angaben erhalten, wenn Abweichungen entstanden sind: Name, Vorname, Qualifikation, Zeitraum von/bis, Beschäftigungsumfang, Dienstschlüssel der Schule, Schulstandort.“ Für jedes Schuljahr müssten dann auch noch die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben angegeben werden. „Dabei sind jährlich wieder alle persönlichen Daten der Mitarbeitenden anzugeben.“ Und: „Für neu geschaffene Stellen oder Stellenerhöhungen ist dem Antrag noch eine Stellungnahme des Jugendamtes vorzulegen.“
Da überrascht es nicht, dass gleich zwei Fraktionen im Freudenstädter Gemeinderat – Freie Wählervereinigung und Bürgeraktion/Grüne – sich in Anträgen für den Haushalt 2026 dafür stark machten, vom Regelungsbefreiungsgesetz Gebrauch zu machen. Möglichkeiten würden bereits geprüft, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme. Sobald ein Antrag gestellt werde, werde der Gemeinderat informiert.
Aufwand könnte sich nicht nur für die Stadt lohnen
Der Aufwand könnte sich lohnen – nicht nur für die Stadt Freudenstadt: „Erfolgreiche Erprobungen können in der Folge gegebenenfalls landesweit und dauerhaft umgesetzt werden“, so das Gesetz.
Das einzige Problem: Die Stadt wartet beim Antrag zur Schulsozialarbeit nach wie vor auf Rückmeldung des Sozialministeriums.