Nur einen Tag nach seiner Verurteilung wegen Körperverletzung wurde ein junger Mann in einer Shisha-Bar kontrolliert. Er hatte deutlich zu viel Cannabis dabei. Nun stand er erneut vor Gericht.
„Sie müssen begreifen, dass Sie jetzt erwachsen sind.“ Die Worte der Vorsitzenden Richterin Rosauer waren streng und eindringlich. Denn als das Hechinger Schöffengericht sein Urteil sprach, wurde noch nach Jugendstrafrecht geurteilt. Einen Tag nach jener Verhandlung betrat der Balinger eine Shishabar, in der just in jenem Moment eine Polizei- und Zollkontrolle stattfand.
„Ich habe ihn von einer vorherigen Kontrolle erkannt“, sagte der als Zeuge geladene Polizeibeamte vor dem Balinger Amtsgericht. Der mittlerweile 21-Jährige habe sofort eingeräumt, Cannabis in seiner Bauchtasche mit sich zu führen. Dabei hatte der Angeklagte auch eine Feinwaage und so konnten die Beamten direkt die Menge abwiegen. Es waren mehr als 80 Gramm – deutlich zu viel. Nach der Teillegalisierung sind maximal 25 Gramm Haschisch-Besitz für den Eigenbedarf erlaubt.
Das neue Gesetz hat der Angeklagte nicht verstanden
Ja, er habe sich im Internet nach der Gesetzesänderung informiert, diese aber nicht ganz verstanden, sagte der Angeklagte. In den Gerichtssaal begleitet wurde er von seiner Mutter, die weinend im Zuschauerraum saß.
Fünf Einträge hat der Deutsche im Bundeszentralregister. Diebstahl, Nötigung und Körperverletzungen hat er auf dem Kerbholz. In allen Fällen kam er mit Verwarnungen und Geldstrafen nach Jugendstrafgesetz davon. Die letzte Geldstrafe, verhängt einen Tag vor der Polizeikontrolle, zahlt er noch ab.
Nicht das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt
Mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist der junge Mann schon in der achten Klasse – er flog wegen Handgreiflichkeiten von der Schule. Den Hauptschulabschluss packte er zwar, die Ausbildung brach er ab. Weil er in einer eigenen Wohnung nicht klar kam, zog er wieder bei seinen Eltern ein. Rosauers Kollegin vom Hechinger Landgericht bescheinigte dem Angeklagten im April diesen Jahres eine Reifeverzögerung. Allerdings auch, dass er ein Anti-Aggressions-Training erfolgreich absolviert habe.
Deutlich zu viel Cannabis mitgeführt
Weder die Richterin, noch die Rechtsreferendarin, welche die Staatsanwaltschaft vertrat, nahmen dem Beschuldigten ab, dass er den Cannabisblock zum Eigenbedarf bei sich hatte. Mit der Menge hätten 1800 Konsumeinheiten hergestellt werden können, ergab der Laborbericht des Landeskriminalamtes. Durchschnittlich würden für einen Joint 0,2 bis 0,4 Gramm Cannabis „verbaut“, mit den gesetzlich erlaubten 25 Gramm können etwa 80 „Tüten“ gedreht werden – mit den sichergestellten 80 Gramm Marihuana hatte der sich kooperativ zeigende Angeklagte deutlich zu viele Drogen im Besitz.
Verurteilung ist „eine dringende Warnung“
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sieben Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe von 1400 Euro. Dem schloss sich die Richterin an. „Da müssen wir nicht rumdiskutieren“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Und, an den geständigen Angeklagten gewandt: „Sie sind justizerfahren.“ Der junge Mann solle seine Verurteilung als dringende Warnung verstehen. In den drei Jahren der Bewährungszeit „geht es um Ihre Freiheit.“
Der in Teilzeit angestellte Mann kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob er das tun will? „Da muss ich erst mit meinen Eltern reden.“