Der Ortenauer hatte verschwiegen, dass er und sein Sohn bezahlten Beschäftigungen nachgehen. Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

Ein 45-Jähriger hat ein Jahr lang zu Unrecht Leistungen des Jobcenters erhalten. Nun wurde er vom Lahrer Amtsgericht verurteilt.

Zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilte das Lahrer Amtsgericht den 45-Jährigen.

 

Er soll nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach ein Jahr lang unrechtmäßig Leistungen vom Jobcenter Ortenaukreis erhalten haben. Die Höhe der Leistungen orientierten sich daran, dass der Mann in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebte, also auch für seine im gemeinsamen Haushalt lebende Ehefrau und Kinder die Verantwortung trug, heißt es in einer Mitteilung des Hauptzollamts Lörrach.

Zöllner hatten demnach festgestellt, dass nicht nur der Mann während eines Teils des Leistungszeitraums zwei bezahlten Beschäftigungen nachgegangen war, sondern auch sein 18-jähriger Sohn. Im Ganzen hatte der Mann somit mehr als 7000 Euro an Sozialhilfe zu Unrecht erhalten.

Die Beschäftigungen hatte er dem Jobcenter verschwiegen, weshalb ihn das Lahrer Amtsgericht nun wegen Betrugs verurteilte. Das Urteil orientierte sich laut Mitteilung auch daran, dass der Mann in der Vergangenheit mit verschiedenen Delikten aufgefallen und bereits vorbestraft war.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, der 45-Jährige wurde zur Rückzahlung der Leistungen aufgefordert.