Der Wohnungsbau ist eine Stütze der Konjunktur. Die Regierung will Verunsicherung bei den Regeln für Immobilienkredite beseitigen. Foto: dpa

Die Bundesregierung will nach Informationen dieser Zeitung auf die Verunsicherung bei der Vergabe von Immobilienkrediten reagieren. Erschwerte Bedingungen für ältere Menschen sollen beseitigt werden. Offen ist allerdings, ob damit alle Zweifel von Banken und Sparkassen beseitigt sind.

Berlin - Die Bundesregierung nimmt die Klagen über Hemmnisse bei der Vergabe von Immobilienkrediten ernst. Nach Informationen unserer Zeitung bereiten das Justiz- und Verbraucherschutzministerium sowie das Finanzministerium eine gesetzliche Klarstellung vor, um die Regeln für Baufinanzierungen zu vereinfachen. In den vergangenen Monaten haben mehrere Bankenverbände auf Erschwernisse im Kreditgeschäft durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hingewiesen. Deutschland hat die EU-Richtlinie zum März 2016 in nationales Recht umgesetzt und dabei nach Ansicht der Banken neue Hürden errichtet. Wegen der neuen Regeln kämen junge Familien und ältere Menschen schwerer an Baufinanzierungen, sagen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die Regierung will die Irritationen beseitigen.

Regierung kündigt Klarstellung an

Christian Lange (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, sagte dieser Zeitung: „Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, europarechtlich zulässige Klarstellungen im Sinne der Verbraucher vorzunehmen.“ In den vergangenen Wochen verhandelten die Ministerien mit der deutschen Kreditwirtschaft, den Bausparkassen und den Verbraucherzentralen. In diesen Gesprächen sei deutlich geworden, dass bei Banken und Sparkassen Unsicherheiten bestünden, wie die neuen Regelungen auszulegen sind. Einzelne Institute interpretierten die neuen Bedingungen aus Vorsichtsgründen sehr restriktiv, sagte Lange. Der Justizstaatssekretär zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzgeber Abhilfe schaffen kann. „Die Klarstellung wird beitragen, die Unsicherheit mancher Institute bei der Darlehensvergabe an ältere Menschen zu beseitigen“, sagte Lange.

Zwei Punkte sollen geändert werden

Aus Sicht des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums sollen zwei Punkte geändert werden. Senioren sollen einfacher an eine Finanzierung kommen. Aus Sicht der Banken hätten ältere Kreditnehmer Schwierigkeiten, Darlehen für Renovierungen oder Umbauten des Hauses oder der Eigentumswohnung zu erhalten. Grund ist, dass bei der Kreditvergabe Wertsteigerungen durch die Baumaßnahmen nicht mehr ins Kalkül fallen. Dieser Punkt soll geändert werden. „Wir wollen deutlich machen, dass eine Wertsteigerung der Wohnimmobilie bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden kann“, sagte Lange. Dies solle dann gelten, wenn der Wert einer Immobilie steigt, weil umgebaut oder renoviert wird. Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium will noch einen weiteren Punkt korrigieren. Dies trifft auf Spezialfälle zu: Die Regeln für Verbraucherkredite sollen nicht für sogenannte Immobilienverzehrkredite angewendet werden. Dabei wird eine Art Leibrente im Gegenzug für den Verkauf der Immobilie gewährt. Bei dieser Form verkauft der Eigentümer das Haus oder die Wohnung und bekommt im Gegenzug eine lebenslange Rente. In Deutschland werden solche Darlehen aber selten.

Offen ist, ob die Banken und Sparkassen die geplanten Änderungen für ausreichend halten. Die Kreditwirtschaft hatte sich auch darüber beklagt, dass junge Familien durch die neuen Vorschriften nur schwer an Baugeld kommen. Der Bundesrat forderte in einer Entschließung, dass bei Anschlusskrediten keine neue Prüfung der Kreditfähigkeit mehr erfolgt. Mit der EU-Richtlinie soll verhindert werden, dass sich Konsumenten bei Immobilienkrediten überheben.