Aichhalden und Alpirsbach arbeiten bei der Feuerwehr in Form der Überlandhilfe auf vertraglicher Basis zusammen. (Symbolbild) Foto: Royber99/Pixabay

Zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe ihrer Feuerwehren schließen Aichhalden und Alpirsbach einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Bereits seit 2023 hat die Gemeinde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil. Einen solchen Vertrag gibt es auch im Kreis Freudenstadt mit Kommunen aus dem Kreis Rottweil. Da bei einem Brandalarm in Rötenberg immer auch die Feuerwehr Alpirsbach mitalarmiert wird, ist die Gemeinde Aichhalden an die Klosterstadt herangetreten, ob die Möglichkeit besteht, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Überlandhilfe abzuschließen.

 

Wie Hauptamtsleiterin Fabienne Legler in der Sitzung des Gemeinderats berichtete, sei es derzeit jedoch nicht möglich, dass Aichhalden in den bestehenden Vertrag des Kreises Freudenstadt aufgenommen werde, weil aktuell keine Vertragsänderung anstünde. Die Gemeinde müsse deshalb mit Alpirsbach direkt einen solchen Vertrag abschließen, erläuterte Legler. Mit dieser vertraglichen Vereinbarung verpflichteten sich die Feuerwehren, im Rahmen der Überlandhilfe bei Pflichteinsätzen nach gleichen, vereinfachten Grundsätzen abzurechnen. Die Regelung sei insbesondere bei Großschadensereignissen enorm wichtig, weil dadurch die einzelne betroffene Gemeinde nicht finanziell überfordert werde. Außerdem werde die Gemeindegebietsübergreifende gegenseitige Unterstützung gefördert und es könne ohne Nachteil für die Kommune auch eine benachbarte Wehr vorrangig alarmiert werden, wenn damit die Hilfefrist verringert werde.

Alpirsbach hat schon zugestimmt

Der Gemeinderat Alpirsbach habe dem Abschluss bereits zugestimmt, schilderte die Hauptamtsleiterin. Der Gemeinderat Aichhalden folgte einstimmig. Da in der Ratssitzung im September 2025 der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Kreis Rottweil zum 1. Januar 2026 zugestimmt worden ist, muss nach Auskunft von Legler die bisherige Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung geändert werden. In die Änderung müsse gleichzeitig auch die Regelung des Kostenersatzes des Überlandhilfe-Vertrags mit Alpirsbach aufgenommen werden. Diese Regelung werde so formuliert, dass bei einer künftigen Änderung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags nicht immer auch die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung geändert werden müsse, erklärte die Hauptamtsleiterin. Auch dies befürworteten die Räte einstimmig.