Der Angriff eines 56-Jährigen auf zwei Männer in einer Altensteiger Bar wurde womöglich ausgelöst, weil dieser dachte, dass ihm sein Mobiltelefon gestohlen wurde.
Am zweiten Verhandlungstag im Schwurgerichtsverfahren gegen den 56-Jährigen, der vor seiner Festnahme in einer Altensteiger Umlandgemeinde wohnte, wurden die beiden Opfer gehört. Sie wurden von dem Ukrainer in einer Altensteiger Bar, in die er mit einem Arbeitskollegen zum Abschluss einer privaten Feier im Kollegenkreis gegangen war, angegriffen und verletzt.
Das im Tatablauf zweite Opfer erschien vor Gericht mit eigener Anwältin, weil er im Verfahren als Nebenkläger auftritt. Angestellte und ehemalige Angestellte hatten ihn als Chef bezeichnet. Vor Gericht sagte der 53-Jährige aus, dass seine Frau Inhaberin der Bar sei und er in Teilzeit in einem Wettbüro arbeite. Wobei er nach dem Vorfall am 13. Dezember 2025 immer wieder krankgeschrieben war.
Die Zeugenaussage bestätigte im Kern, was durch bisherige Aussagen und die Videos von der Tat bekannt war: An dem Tisch, an dem der Täter, sein Kollege, das Opfer und ein weiterer Gast saßen, wurde über Fußball gesprochen. Alles sei in Ordnung gewesen, „kein Anzeichen für Stress“.
Er dachte wohl, sein Handy wurde gestohlen
Im Ablauf des Geschehens spielte das Handy des Angeklagten eine mögliche Schlüsselrolle. Der habe gemerkt, dass es nicht mehr da war. Gemeinsam wurde gesucht. Dann sei es fünf Minuten ruhig gewesen. Der Kollege des Angeklagten, ein Stammgast, brachte offenbar in Erfahrung, dass es noch von der Feier zuvor bei ihm zu Hause lag. Ob die Information beim Angeklagten ankam, blieb weiterhin ungeklärt.
Plötzlich stand der Angeklagte auf und schlug die noch gefüllte Bierflasche einem weiteren Gast, der mit dem Rücken zu ihm am Spielautomaten saß, auf den Kopf. Mit den Scherben in der Hand ging er fast nahtlos auf den 53-Jährigen los. Stach mehrfach in Richtung dessen Hals.
Zweiter Stich landet im Hals
Einen Teil des Angriffs habe er abwehren können, erzählte der Zeuge. „Doch er ist ja stark.“ In den Augen des 56-Jährigen habe er gesehen: „Er meint es ernst.“ Beim zweiten Stich habe er die Flasche im Hals gehabt. „Ich dachte, es sei lebensbedrohlich“, erzählt der Zeuge, was ihm später auch die Sanitäter gesagt hätten – bis es dann doch Entwarnung gab.
In der Folge habe er unter anderem Schlafstörungen gehabt, er habe geträumt, dass der Angeklagte ihn wieder angreife, ihn ins Auge steche.
Auf den Videos will der 53-Jährige erkannt haben, dass der Angeklagte „scheinbar mich als Hauptziel hatte“. Ob es dafür einen Grund gebe, hakte Verteidiger Cornelius Schaffrath nach. Nein, antwortet der Zeuge. Und selbst wenn, könne er nicht verstehen, wie man einen gleich töten wolle.
„Es tut mir leid, ich weiß genauso wenig wie Du, warum das passiert ist“, wandte sich der Beschuldigte an sein Opfer.
Opfer wollte sich revanchieren
Der 31-Jährige, der die Flasche auf den Kopf bekommen hatte, wartete seinen Angaben zufolge nach einer Weihnachtsfeier nur kurz in der Bar, bis er abgeholt werden sollte. Zum Ablauf konnte er selbst nichts Entscheidendes beitragen. Das Video, das mit dem auswertenden Beamten der Kriminalpolizei noch mal durchgegangen wurde, zeigt aber, dass er später von anderen abgehalten werden musste, sich – ebenfalls mit Bierflasche ausgestattet – beim Angeklagten zu revanchieren.
Der Beamte, der den Angeklagten zu Hause festnahm, erklärte, dass dieser einen durchweg klaren Eindruck gemacht habe. Und es gab offenbar Aussagen des 56-Jährigen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, was Schaffrath als ungewöhnlich kritisierte. So habe der Beschuldigte schon mit der Polizei gerechnet. Er sagte laut dem Zeugen auf die Frage, wo sein Handy sei, dass es weg sei, und dies der Auslöser für die Ereignisse gewesen sei. Und er wollte wissen, „wie viel er dafür bekomme“.
Angriffe waren potenziell tödlich
Die medizinische Sachverständige erklärte, dass beide Angriffe die Gefahr von potenziell tödlichen Verletzungen in sich bargen.
Die psychologische Sachverständige sah beim Angeklagten keine Alkoholabhängigkeit. Einmal habe er den Führerschein nach einem Unfall mit 1,2 Promille Alkohol verloren. Eine Intelligenzminderung oder Bewusstseinsstörungen könnten ausgeschlossen werden.
Auf Basis von Blutentnahmen am Folgetag errechnet e die Gutachterin 2,87 Promille Blutalkohol zum Tatzeitpunkt. Im günstigsten Fall seien es noch 1,9 Promille, wie sie auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Armin Ernst in der Sitzung ausrechnete.
Beim Maultaschenessen bei der privaten Feier will der Angeklagte mindestens acht Bier getrunken haben.
War der Angeklagte einsichtsfähig?
Auf eine Kernfrage gab es trotz mühevoller Nachfragen vom Vorsitzenden Richter, den beiden Beisitzern, Staatsanwalt Tobias Freudenberg, Nebenklage und Verteidigung keine befriedigende, klare Antwort: War der Angeklagte noch einsichtsfähig?
Die Gutachterin hält eine geistige Beeinträchtigung für möglich, auch wenn es nach den Videos keine Anzeichen für körperliche Störungen gab.
Das Urteil soll am Dienstag fallen. Ernst schloss den zweiten Tag mit dem Hinweis, dass auch eine Verurteilung nach Paragraf 323a wegen Vollrauschs in Betracht komme. Die Höchststrafe könnte in diesem Fall fünf Jahre betragen.