Die Geschädigte musste nach den Stichen auf der Intensivstation behandelt werden. (Symbolfoto) Foto: dpa/Marijan Murat

Beim vergangenen Prozesstermin gegen einen 42-jährigen Eritreer, der versucht haben soll, seine Frau mit mehreren Messerstichen zu ermorden, wurde herausgestellt, welche schwerwiegenden Folgen der Angriff für die Geschädigte mit sich brachte.

Eine Polizeibeamtin vom Polizeipräsidium Reutlingen, die mit der Dokumentation der Stichverletzungen beauftragt gewesen ist, teilte vor dem Landgericht Rottweil mit, die Geschädigte habe bei der Fertigung der Aufnahmen ihrer Verletzungen im Krankenhaus in Tübingen auf der Intensivstation durchgehend vor Schmerzen geweint. Ein Arzt habe erklärt, dass Blut aus ihrer Lunge abgesaugt werden musste. Laut dem Arzt hätte sie daran sterben können.

 

Die Polizeibeamtin räumte auf Nachfrage ein, dass vermutlich nicht alle Verletzungen dokumentiert werden konnten. Eine Kriminaloberkommissarin aus Tübingen, die an der Verletzungsdokumentation beteiligt war, erklärte von 15 bis 16 Stichverletzungen am Körper der Frau insgesamt auszugehen.

Geringe Chancen auf Heilung

Der Rechtsmedizinische Gutachter geht von fünf Verletzungen am Rumpf, zwei am Rücken und zehn Verletzungen in Armen und Händen aus. Dabei wurde durch einen Stich der Handknochen durchtrennt, was laut dem Gutachter auf eine massive Wucht bei Ausführung des Stichs schließen lässt. Bei den Stichen am Rumpf hingegen, gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass diese mit Wucht ausgeführt worden sind.

Vor Gericht zeigte der für die Spurensicherung zuständige Polizeihauptkommissar das Messer vor, das über eine Klingenlänge von 20 Zentimeter verfügt und 2,1 Zentimeter breit ist.

In Folge der Stiche, so stellte der Gutachter fest, sei ein Nerv in der Hand der Frau durchtrennt worden, in dessen Folge die Geschädigte nach eigenen Angaben die betroffene Hand nicht vollständig schließen könne und an Taubheitsgefühlen in den Fingern leide. Der Gutachter schätzt die Chancen vollständiger Heilung für diese Schäden als gering ein. Zudem sei ihre Lunge teilweise kollabiert, was durch die Geschädigte beschriebene Atmungsprobleme erkläre.

Rätsel um Motiv

Derweil gibt das Motiv des Angeklagten noch Rätsel auf. Eine Polizeihauptmeisterin sagte aus, der Angeklagte habe am Tatort ihr gegenüber angegeben, seine Frau habe ihn betrogen. Auch gegenüber einem Nachbar habe er diese Angabe gemacht, so eine mit den Ermittlungen beauftragte Kriminaloberkommissarin. Die Geschädigte habe bei der Vernehmung aber verneint, einen anderen Mann zu haben. Eine Affäre seitens des Angeklagten konnte nach Auswertung dessen Mobiltelefons ebenfalls nicht bestätigt werden.

Der Prozess wird am Donnerstag, 11. Januar, fortgesetzt. Dabei sollen weitere Zeugen zu Wort kommen.