Am Friedrichsplatz soll ein 25-Jähriger einem Mann mit einer Flasche den Kopf eingeschlagen haben. Foto: Bodo Schnekenburger

Ein 25-Jähriger steht in Rottweil vor dem Landgericht: Er soll im Februar 2025 einem Mann mit einer Flasche den Kopf eingeschlagen und auf ihn eingetreten haben.

Die Zuschauerreihen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Rottweil sind am Montagmorgen gut gefüllt.

 

Der Prozess gegen einen inzwischen 25-jährigen Mann aus Rottweil hat begonnen. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2025 einen damals 34-jährigen Mann mit einer Glasflasche bewusstlos geschlagen und anschließend auf ihn eingetreten zu haben, als dieser bereits am Boden lag.

Laut Anklage soll das Opfer bewusstlos auf dem Boden gelegen, geblutet und sich erbrochen haben. Nur durch das Eingreifen von Zeugen und einen Notruf sei Schlimmeres verhindert worden. Da der Angeklagte den möglichen Tod des Opfers in Kauf genommen haben soll, lautet der Vorwurf unter anderem auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die beiden Verteidiger des deutschen Angeklagten erklärten zu Beginn, ihr Mandant werde sich umfassend zur Sache und zu seiner Person äußern. Die Einlassung nahm mehrere Stunden in Anspruch. Zunächst schilderte der Mann ausführlich seinen bisherigen Lebensweg.

Früher Alkoholkonsum

Er berichtete von einer guten Kindheit bis zum Alter von acht Jahren. Danach hätten sich seine Eltern getrennt und sein Leben habe sich negativ entwickelt. Bereits mit zwölf Jahren habe er Kontakt zu Alkohol gehabt. „Über die Jahre wurde es immer mehr – von niedrig zu hochprozentigem Alkohol“, beschreibt er seinen Konsum. Mit 17 Jahren sei Kokain hinzugekommen. Außerdem habe er bereits mehrere Straftaten begangen – meist Körperverletzungen. „Ich zieh das magnetisch an, wenn ich unter Drogen und Alkohol stehe“, sagte er.

Noch bevor er den Tathergang schilderte, sagte der Angeklagte: „Es muss ein Ende haben. Ich will nicht irgendwann in einer Wohnung sterben an einem Herzinfarkt oder sonstigem aufgrund von Drogen und Alkohol.“ Er wolle nun Verantwortung übernehmen und zu dem stehen, was er sage.

In der Tatnacht habe er zunächst mit Freunden zu Hause getrunken, so der Angeklagte. Später seien sie in eine Bar am Friedrichsplatz gegangen. In dieser Bar sei „jemand die ganze Zeit negativ aufgefallen“. Der Barbesitzer habe ihn gefragt, ob er den Mann hinausbegleiten könne. Dieser Aufforderung sei er nachgekommen und habe den späteren Geschädigten hinausbegleitet. Dabei sei er beleidigt worden. Der Mann habe zu ihm gesagt: „Wir sehen uns wieder.“

Als der Angeklagte später die Bar verlassen habe und mit einem Taxi nach Hause fahren wollte, seien er und ein Freund auf einen Mann und eine Frau getroffen. Diese seien aufgebracht gewesen und hätten gesagt, sie seien bedroht und beleidigt worden. Laut Aussage des 25-Jährigen, habe er in diesem Moment in seinem Augenwinkel jemanden auf sich schnell zukommen sehen. „Ich habe schneller als er reagiert und ihm die Flasche über den Kopf gezogen“, schilderte er. Das Opfer sei sofort zu Boden gefallen und er habe auf ihn eingetreten. Kurz darauf sei bereits die Polizei eingetroffen und habe ihn festgenommen.

Bei den vom Angeklagten genannten Personen handelte es sich um zwei Zeitungsausträger. Diese haben das Tatgeschehen laut eigener Aussage vollständig mitverfolgt. „Er wollte nur helfen, aber mit der Bierflasche ins Gesicht schlagen ist zu viel, diese Bilder gehen mit nicht mehr aus dem Kopf“, beschreibt die Austrägerin, die laut eigener Aussage nur wenige Meter entfernt stand.

Sechs Zeugen vor Gericht

Der Geschädigte selbst konnte nur wenig über den Abend berichten. Er habe zunächst in einer anderen Bar getrunken und sei später ebenfalls zur Bar am Friedrichsplatz gegangen. Ab diesem Zeitpunkt wisse er nichts mehr – erst am nächsten Tag sei er im Krankenhaus aufgewacht.

Zu seinen Verletzungen sagte er, er habe im Gesicht genäht werden müssen. Bis heute habe er Taubheitsgefühle und Narben im Gesicht sowie teilweise Schmerzen bei Berührung.

Zusätzlich zu den Zeugen wurden Bodycam-Aufnahmen eines Polizisten gezeigt, der den Angeklagten vor Ort festgenommen hatte. Der Beamte und seine Kollegin konnten zum eigentlichen Tathergang jedoch keine Angaben machen.

Nächster Verhandlungstag

Die öffentliche Hauptverhandlung wird am Montag, 23. Februar, um 9 Uhr im Landgericht Rottweil fortgesetzt.